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dagegen bilden sie die Regel und werden auch auf den neuen Häusern wieder angebracht, weil sie auf jenen Höhen offenbar mehr Schutz gewähren, als Ziegeldächer. An den meisten Orten sind Haus und Scheune unter ein Dach gebaut, doch machen hiervon Sontheim an der Brenz, Hermaringen, Sachsenhausen, Hohenmemmingen, Hausen, Heuchlingen und Heldenfingen, wo die Scheunen meistens getrennt von den Häusern stehen und mit diesen gewöhnlich einen geschlossenen Hofraum bilden, eine Ausnahme. Hinsichtlich der öffentlichen Gebäude herrscht in dieser Gegend offenbar mehr Sinn für Sauberkeit und Anständigkeit als im Unterlande. Besonders macht es einen wohlthuenden Eindruck, beinahe in jedem Dorf eine von Außen und Innen freundliche und gut unterhaltene Kirche zu finden. S. d. Ortsbeschr.


C. Werth und Eigenthum.

Der Werth der Gebäude nach dem Brandversicherungs-Cataster betrug auf den 1. Juli 1842: 5.580.875 fl.[1] Der Werth eines Gebäudes beträgt sonach durchschnittlich 920 fl.

Im Eigenthum des Staats sind 133, der Grundherren 12, der Körperschaften 127, der Privatpersonen 5805 Gebäude.

Nach dem Cataster von 1843 beträgt der Steueranschlag von

 4345 Haupt-
}
Gebäuden,
 1530 Neben-

welche steuerbar sind, 2.942.922 fl., somit von Einem Gebäude 501 fl.

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 041. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_041.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Der Werth der von der Brand-Versicherungs-Kasse ersetzten Gebäude-Verluste berechnet sich von 1830/42 auf 52.580 fl., das ist, etwas über 1 Proc. des Brand-Versicherungs-Anschlags in einer Reihe von 13 Jahren. Die Entschädigungen, welche die vaterländische Mobiliar-Versicherungs-Gesellschaft für Brand-Verluste im Bezirk zu bezahlen hatte, betrugen von 1828 bis 1842 16.200 fl. 57 kr.