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sowie das Besteurungsrecht verlor. Den Hauptstreit aber erhob der Rittercanton Odenwald, zu welchem die vellbergischen Besitzungen ehedem gehört hatten, wegen des Besteurungsrechts, indem er schon 1618 ein Mandat gegen die Stadt, welche sich vergeblich darauf berief, daß sie von den vellbergischen Erben ihre Besitzungen mit dem Besteurungsrecht erworben habe, auswirkte. Erst nach mehr als anderthalbhundert Jahren, im J. 1760 wurde der Streit unter kaiserlicher Ratification dahin geschlichtet, daß die Stadt dem Canton eine baare Reluition (für das Vergangene und Zukünftige) von 340.000 fl. bezahlte und noch überdieß das 1753 von Brandenburg erworbene Rittergut Hausen abtrat (s. o. S. 291). So groß auch dieses Opfer war, so wäre es noch eher zu verschmerzen gewesen, wenn nicht das spätere Benehmen der Krone Preußen, welche, wie wir oben gesehen haben, in einen großen Theil der vormals vellbergischen Besitzungen das Besteurungsrecht an sich gerissen, die Reluition wirkungslos gemacht hätte. Aber auch hier hätte der Genuß nicht lange gedauert, indem der große Territorialumschwung 1802 der Sache doch ein Ende gemacht hätte. Mit 600.000 fl., wobei wir das Rittergut Hausen zu 66.000 fl. anschlagen, waren für die Reichsstadt die vellberger Besitzungen doch theuer erkauft!

Vellberg hatte ein aus 1 Stabhalter und 12 von der Herrschaft aus dem Amte gewählten Schöppen zusammengesetztes Gericht, das auch über das Blut zu richten hatte und alle Quatember „ordinari Burgergericht“ hielt.

Wilhelm v. Vellberg, ein Anhänger Herzogs Ulrich v. Württemberg, leistete auch seinem Schwager, Thomas v. Absberg, der den Grafen Joachim v. Oettingen ermordet hatte, Beistand. Der schwäbische Bund belagerte deßwegen am 11. Juni 1523 das Städtchen, nahm es im Sturm und stürzte das Schloß in das Bühlerthal hinab. Die Erlaubniß zu dessen Wiederaufbau wurde nur unter den zuvor schon gedachten Bedingungen gestattet.

Bei Vellberg lag 1600 ein 1 Mrg. großer See.

Die Pfarrei ist eine der ältesten des Landes. Schon zur Zeit Karlmanns (741–745) war das Bisthum Würzburg im Besitze der basilica in honore St. Martini, welche lag in pago Molachgeu infra castrum Stocheimerburg, oder Stochamburg (Wibel III. 21. Stälin I. 367). Hieraus erhellt, daß damals auf dem Berge noch eine Burg stand, und daß die erste Kirche unterhalb derselben lag. Wann die Burg abgegangen und wem sie gehört, ist unbekannt. Ein Conradus de Steckelnburg war 1314 Domherr in Mainz (Wibel a. a. O. IV. 117). Die Chroniken behaupten, die Burg habe den Streckfuß gehört, die bis 1408

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 306. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0306.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)