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Graf Ludwig Casimir v. Hohenlohe und 1604 von W. Sannwald eintauschte. So kamen alle Rechte an Hall.

Im Jahr 1363 wird zwischen Burkhardt Sulmeister, Pfarrherrn zu Münkheim, und der Gemeinde „Hüferichshausen“ verglichen, daß je am andern Sonntag der Pfarrherr (später sein Caplan in Enslingen) daselbst Meß haben solle, unter Zustimmung des Patrons Graf Krafts v. Hohenlohe. Das Gotteshaus wird ausdrücklich „Kirche“ und nicht Capelle genannt. Ob sie einst pfarrliche Rechte hatte, ließ sich nicht mehr erheben. Am 6. Juni 1515 erlaubte aber der Bischof von Würzburg, die Kirche abzubrechen, um eine neue zu bauen.

Am 6. Juli 1743 fiel zwischen österreichischen Husaren und Franzosen bei dem Orte ein Treffen vor, wobei mehrere Franzosen blieben.

Auf der Markung lag 1682 ein 21/4 Mrg. großer See.

b. Brachbach, Weiler mit 138 evang. Einwohnern und 16 hallischen Gemeinderechten, 261/2 M. vertheilten und 31 M. unvertheilten Gemeindegütern; liegt an der von der Hall-Oehringer Straße über Brachbach nach Geislingen etc. führenden Vicinalstraße, eine starke 1/4 Stunde nordöstlich von Übrigshausen. Die Zehentrechte des Staats rühren von der Johannitercommende, die der Gemeindeparcelle von der Famile v. Senfft-Mazenbach her.

Brachbach war eine limpurgische Besitzung, welche verschiedene adelige Familien als Lehen inne hatten. Im Jahr 1429 ist Göz v. Bachenstein Besitzer von 1/2 Gericht und Vogtei, nebst Gütern und Gülten; von dessen Sohn Wilhelm kam das Lehen 1477 an Claus Neuffer, und von dessen Enkel mit Tullau 1520 an den Hospital zu Hall, welcher es noch als vormals limpurgisches, nachmals brandenburgisches, nun württembergisches Kronlehen inne hat. Die andere Hälfte trat 1502 Ulrich v. Münkheim, nachdem er solche zuvor von Schenk Albrecht v. Limpurg zu eigen gemacht, ebenfalls an den Hospital ab, wogegen die Stadt ihm versprach, ihn von allen Ämtern, persönlichen Kriegsdiensten und Einquartierungen frei zu lassen; so daß der Hospital in den alleinigen Besitz der vogteilichen Rechte kam. Die Gültrechte aus mehreren Gütern gelangten 1521 von Comburg, 1536 von Schenk Erasmus v. Limpurg und 1558 von Eberhard v. Stetten an die Stadt Hall.

Auf der Markung, an der Einmündung jener Straße von der Hall-Oehringer Staatsstraße, stand ein hallischer Landthurm, der Brachbacher-Landthurm, welcher 1819 abgebrochen worden ist.

Im Jahr 1682 lagen hier zwei kleinere Seen.

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 272. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0272.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)