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Conrad v. Vellberg und 1604 von Hans Sigmund Mendel v. Steinfels.

Auch Matheshörlebach hatte seine Edle, welche in einem Verwandtschaftsverhältniß mit den v. Enslingen standen. Wir finden wenigstens, daß die Letzteren sich einige Zeit v. Hürlbach schrieben. Im Jahr 1350 verkaufte Eberhardus de Hurlbach einen Hof an St. Martin zu Stöckenburg; 1375 erscheinen Hans, Peter und Heinrich v. Hurdelbach als Besitzer der Burg Ramsbach; 1401 Conrad v. Hurdelbach; 1415 sendet Hall einen Nicolaus von Hurdelbach auf die Kirchenversammlung zu Constanz; er liegt zu Thüngenthal begraben; 1431 Claus v. Enslingen, genannt Hurlbach; 1448 war Eberhardus de Hurlbach Mönch in Comburg (Menken a. a. O. S. 434); 1479 Claus v. Enslingen, genannt Hurdelbach. Spuren einer Burg finden sich jedoch keine.

Eine Capelle scheint der Ort gehabt zu haben, denn in den Jahren 1483 und 1529 findet man Käufe und Veräußerungen des dortigen Heiligen.

c. Otterbach, Weiler mit 127 Einwohnern, worunter 57 Kath., und 15 Gemeinderechten, wovon 10 hallische und 5 comburgische, mit 1913/4 Mrg. vertheilten und 861/2 Mrg. unvertheilten Allmanden und Waldungen. Dieser freundliche Ort mit ansehnlichen Häusern liegt 1/2 Stunde nordöstlich von Hall, auf einem Hügel, an dessen Fuß der Otterbach fließt, welcher dem Orte und dem höchst romantischen ottenbacher Thälchen den Namen gegeben.

Otterbach hat 1836 und 1837 die durch dasselbe führende Vicinalstraßen gegen Ober-Scheffach und Thüngenthal neu gebaut und 1841 die schmutzigen Orts-Etter durchgreifend corrigirt, wodurch der Ort ein ganz anständiges Äußeres gewonnen hat. – Die Katholiken pfarren schon längst nach Steinbach. – Wie Thüngenthal so war auch Otterbach, wenigstens zum Theil, ein Besitzthum der Herren von Comburg, indem durch die Stifter des Klosters Comburg die Grafen Heinrich, Rüdiger und Burkhard (Menken a. a. O. S. 390) mehrere Besitzungen dahier an dasselbe gelangten. Dieses Kloster kaufte 8 Güter 1379 von Conrad Egen, Bürger zu Hall, 1412 von Hans Übelin und 1464 von Endris v. Münkheim je einen Hof. Einige kleinere Gülten kamen 1501 von Melchior Senft und 1593 der See im großen Hirschbach an Hall. Der Besitzer eines freieigenen Hofes machte sich 1557 verbindlich, davon 30 kr. jährliche ewige Gülte der Stadt Hall zu entrichten, weil er sich für die Beede zu gering eingeschätzt hatte. Im Jahr 1298 erscheint Waltherus dictus Weisse de Otterbach als Zeuge (Wibel a. a. O. II. S. 127). Über sein Geschlecht wissen wir nichts Näheres.

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0269.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)