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Richtung gegen Hohenstatt, stand die Burg derer v. Anhausen oder Ahausen, welche K. Ludwig der Bayer zerstört haben soll. Im J. 1251 ist Beringer v. Ahausen Zeuge in einem Vertrage zwischen Conrad v. Bocksberg und Comburg (Wibel a. a. O. IV. S. 110), und ein Conrad v. Anhausen war 1273 Abt zu Comburg.

c. Buch, mit dem Beisatz: bei Vellberg, früher Buoch, Weiler mit 60 evang. Einwohnern, 1/2 Stunde südöstlich von Sulzdorf, mit 5 Gemeinderechten und 5 Mrg. vertheilten und 18 Mrg. unvertheilten Allmanden. Seine Lage ist hoch und frei, auf einem in das Bühlerthal hereinragenden Bergvorsprung.

Wie wir bei Sulzdorf sahen, befanden sich im J. 1042 Güter im Besitz des Hochstifts Würzburg mit dem angrenzenden Geroldeshagen; 1101 vergibt Gutta v. Bocksberg zum Seelenheil ihres Gatten Conrad ihre Besitzung in vico, qui dicitur Buche, an das Kloster Comburg, und ebendahin 1140 das Ihrige Mechtild v. Stein (Menken a. a. O. S. 395 und 422); 1363 verkauft Dietrich v. Hohenstein seinen Hof an Hans Schneewasser und 1400 denselben Hans v. Rinderbach an Hug v. Vellberg, an welchen auch 1401 und 1408 Walther und Hans von Tullau ihre 2 Höfe verkauften. Ein hiesiger Freihof gibt erst seit neuerer Zeit die Staatssteuer und ist von allen andern Leistungen noch befreit. Der Besitzer eines andern „frei eigenen Hofes“ übernahm 1598 um die Summe von 900 fl. gegen die Stadt Hall die Verpflichtung, von demselben Handlohn und Sterbfall, sowie jährliche Natural- und Geld-Gülten zu entrichten.

Es befand sich hier auch am Einflusse des von Buch herkommenden Baches in die Bühler eine Burg und soll dieselbe gleichfalls von K. Ludwig dem Bayer zerstört worden seyn. Im J. 1253 finden wir einen Herrmann v. Buch (Wibel a. a. O. II. S. 60); 1380 verkauft Heinrich v. Tonzbach seinen Hof und Burgstadel zu Buch an Hans Hug v. Vellberg, und 1580 die Stadt Hall einen Hof an Conrad v. Vellberg. Von v. Vellberg aber kam auch die Burg mit 4 Höfen 1595 an die Reichsstadt Hall, an welche 1564 Graf Casimir v. Hohenlohe eine Gült aus einem Hof vertauscht hatte. Den größern Theil ihrer Gefälle verkaufte die Reichsstadt sofort wieder an einige ihrer Bürger, in deren Besitz die Gülten von 4 Höfen noch sind. – Der dritte Theil des Zehentens kam 1668 an die Reichsstadt Hall, die übrigen 2/3 waren theils ellwangisch, theils comburgisch, von dem Stöckenburger-Pfarrlehen herrührend.

d. Dörrenzimmern mit dem Fallhaus, oder Dürrenzimmern in alten Zeiten Zimmern und Wüstenzimmern genannt, Weiler mit

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0261.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)