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der ersten Schirmvögte des Klosters, starb aber ebenfalls 1108 kinderlos. So fielen die reichen, bei Hall und bei Rothenburg an d. T. gelegenen, Besitzungen dieses Geschlechtes an das verwandte Haus der Hohenstaufen.

Das Kloster, dessen erste Bewohner aus St. Jakob in Hall kamen, wurde reich begabt. Zunächst mit der Herrschaft Comburg nebst Neuenburg und Gütern zu Thüngenthal, Otterbach, Reinsberg etc. Dazu gab Graf Heinrich nicht nur seinen Antheil an derselben, sondern auch zwei Höfe in Gebsattel bei Rothenburg mit einigen Weilern, sowie Fischach, Güter zu Sulzdorf, Winzenweiler, Markertshofen und Thalheim. Gleich Anfangs schenkte Ritter Albert v. Bielrieth die Hälfte von Bielrieth und Cröffelbach, die Mühle zu Hohenstadt (Neunbronn), Güter zu Geifertshofen, Gebenweiler, Treuerzen, Regenhersweiler (Reippersberg?), Wendeneich (Übrigshausen) und Altenwinnenden, Ministerialen zu Ramsbach und Leibeigene. Er übergab dem heil. Nicolaus seinen Rittergürtel und trat als Mönch ein. Bald nach der Einweihung des Klosters trat auch Wignand von Castell bei Mainz in dasselbe. Beim Abbruch seines Hauses hatte er nämlich einen großen Schatz gefunden, den er und seine Gattin nicht behalten mochten. Mit demselben kauften sie viele Güter und Wignand brachte ins Kloster mit: 60 Mrg. Weinberge und andere Güter in Castell, Ingelfingen, Igersheim, Gaisbach, Laurach, Thüngenthal, Haßfelden, Tullau, Widdern, Nesselstadt, Allmerspann, Wüstenau, Zimmern, Creglingen etc. Um dieselbe Zeit schenkte Graf Engelhard v. Lobenhausen dem Kloster die Klause Mistlau. Über mehrere kleinere Schenkungen gibt die Ortsbeschreibung Aufschluß. In die ersten Zeiten des Klosters fallen auch noch die Schenkungen von Schloß und Kirche Stein am Kocher bei Künzelsau, durch Mechtild von Meerwolt, und von der Burg Nußbaum an der Jagst durch die Ritter Marquard von Nußbaum. Aus beiden wurden sogenannte Exposituren oder Propsteien gemacht. Die Präposituren Stein und Nußbaum werden noch 1457 genannt.

Hinsichtlich der Privilegien und Rechte Comburgs ist zu erwähnen, daß die Mönche, vermöge des Stiftungsbriefes, der von allen Päpsten bestätigt wurde, das Recht der freien Wahl sowohl ihres Abtes, als auch ihres Schirmvogtes und die Entlassung des letzteren hatten. Auch soll der Abt von der Heeresfolge (in expeditionem ire) und von dem Besuche der Land- und Gerichts-Tage befreit seyn. Das erste noch im Staatsarchiv verwahrte weltliche Privilegium ist vom 13. Aug. 1138 von König Conrad III. Dieser nahm auf die Bitten seiner Gemahlin Gertrud (von Sulzbach) das Kloster in seinen besondern Schutz und sprach es von den

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0248.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)