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Gellbach“ genannt. Der Ort erscheint, namentlich von der Steige herab, sehr reizend, und hat seit neuerer Zeit ein recht stattliches Ansehen. Der Orts-Etter wurde diesseits der Bibers 1840 mit einem Aufwand von 2000 fl. corrigirt und Kandeln angelegt. – Die Kirche zum heil. Michael ist sehr alt, aber zu klein und baufällig. Wegen eines Neubaues, in dessen Folge auch der Kirchhof außerhalb Etters verlegt werden wird, sind bereits Unterhandlungen eingeleitet. Wegen Comburgs hat der Staat die Baulast, die ihm auch an dem Pfarrhaus und an dem 1830 neuhergestellten Schulhaus obliegt. Außer einer Schildwirthschaft und einer Mühle ist kein Gewerbe erwähnenswerth.

Das Patronatrecht besitzt die Krone. Zum Pfarrsprengel gehören nicht nur sämmtliche Parcellen der Gemeinde, mit Ausnahme von Rinnen und Eichholz, sondern auch Bubenorbis mit Maibach und Starkholzbach. Die Schule wurde schon 1613 errichtet. Michelfeld hat das Recht zu zwei Jahrmärkten. Zu erwähnen ist hier noch, daß der Verfasser der S. 117 erwähnten Geschichte von Hall, Johann Albrecht Glaser, 47 Jahre lang hier Pfarrer war. Der große und der Heu-Zehente nebst dem von der ganzen Pfarrei war Domstift würzburgisch und wurde von diesem Stift 1409 an Hans v. Stetten mit der Erlaubniß verliehen, ihn zu versetzen oder zu verkaufen; 1468 versetzen ihn auch für eine Bürgschaftsschuld Leopold v. Selteneck, Götz v. Berlichingen und Zürch v. Stetten an Comburg. 1553 verschreibt ihn Würzburg dem Grafen Ludwig Casimir v. Hohenlohe auf 16 Jahre und 1575 kauft ihn Comburg von dem Domstift mit dem reinsbürger Zehenten um 18.000 fl.

Michelfeld wird urkundlich zum erstenmale in dem Vertrage genannt, den Kaiser Barbarossa der Hohenstaufe am 23. April 1188 mit König Alfons von Castilien abschloß, wodurch er seinem Sohne Herzog Conrad zur Wiederlage des Heirathgutes seiner Braut unter andern fränkischen und schwäbischen Gütern auch alodium in Michinvelt zu geben verspricht. (Perz, monumenta Germaniae. IV, 565.) Später finden wir den Ort zum größern Theil in den Händen der Edlen v. Michelfeld als limpurgisches Lehen, andere Theile hatten einige andere haller adelige Familien, wie wir hernach sehen werden, ebenfalls als limpurgische Lehen inne. Ein Gut, ohne Zweifel das vorgedachte, erscheint stets als Reichslehen. Die Besitzungen derer v. Michelfeld kamen, nachdem, wie wir sogleich finden werden, einer derselben in das Stift eingetreten war, nach und nach alle an Comburg und 1521 mit bischöflicher Bewilligung, mit Ausnahme der Schildwirthschaft (Schenkstatt), welche Comburg beibehielt, an die Reichsstadt Hall.

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0227.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)