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durch die waldigen Gebirge von Waldenburg begrenzt. Gegen Westen stoßt der Bezirk an das Oberamt Oehringen. In denselben schneiden drei größere Schluchten des Kocherthales von 1/2 bis 3/4 Stunden Länge ein. Auch ist derselbe von einer vor wenigen Jahren angelegten Vicinalstraße durchschnitten, welche von Unter-Münkheim aus über Wittighausen durch Gailenkirchen, Wackershofen und Gottwolshausen nach Hall zieht. Er ist 11/2Stunden lang und ebenso breit. Die Gegend ist gesund und wasserreich, indem am Fuße des Waldgebirges einige starke Quellen entspringen. Der Fleiß, welcher auf den Feldbau verwendet wird, lohnt sich, wenn auch Boden und Klima nicht vorzüglich sind. Der Wieswachs ist besonders gut und gewährt bedeutenden Nutzen aus der Mastung. Auch wird etwas Obst- und Wein-Bau getrieben. Die Gewerbe sind ganz unbedeutend. 1

Der Bezirk ist dem Forstamte Comburg zugetheilt. In Gailenkirchen (mit Knock) wird zwischen Dorfzehenten und Heiligenzehenten unterschieden. Der große Dorfzehente gebührt 1/2 der fürstl. Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und 1/2 haller Privaten; der große Heiligenzehente 1/2 der gedachten Standesherrschaft und 1/2 dem Staat wegen der Oberlandesheiligenpflege. Der kleine Zehente von beiderlei Distrikten steht 1/2 dem Staat und 1/2 der Pfarrei, der Blutzehente 1/2 der erwähnten Standesherrschaft und 1/2 dem Staate zu. Von sämmtlichen Zehenten in Gliemen bezieht die mehrgedachte Standesherrschaft 1/3 und der Hospital Hall, als vormals limpurgsches, nachmals brandenburgsches Lehen, 2/3. In Gottwolshausen stehen dieselben wegen der Johannitercommende dem Staate zu. Der Blutzehente wurde 1840 um 240 fl. abgekauft. In Sülz bezieht Hohenlohe-Ingelfingen sämmtliche Zehenten. Von den Zehenten zu Wackershofen (mit Neuhofen) tragen die Freiherren von Stetten zu Kocherstetten 2/3 vom Gesammthaus Hohenlohe zu Lehen, 1/3 bezieht Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst. Der Neubruchzehente steht zur Hälfte in Gailenkirchen, Gliemen und Wackershofen dem kaumgedachten hohenloheschen Hause, und zu Sülz Hohenlohe-Langenburg, im Übrigen aber dem Staate zu. In Absicht auf die sonstigen grundherrlichen Rechte ist die Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst in Gailenkirchen mit Laudemien und andern Gefällen bedeutend, in Wackershofen weniger stark betheiligt. Die Frohnrechte derselben in diesen Orten sind 1839/40 abgelöst worden. Im Übrigen sind der Staat, die Stadtpflege und Armenverwaltung Hall und Privaten in Hall gefällberechtigt. An den Gefällrechten des Staats sind seit 1817 für 8874 fl. 12 kr. Capital abgelöst worden. – Sämmtliche Parcellen sind nach

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0199.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)