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Erben; 1539 von Apollonia, Werners v. Stetten Wittwe; 1564 von Graf Ludwig Casimir von Hohenlohe, 1580 von Conrad v. Vellberg, und 1589 von Martin Friedrich und Erasmus Schlez an die Reichsstadt. Die comburgischen Besitzungen dagegen verkauft 1445 Jerg v. Eltershofen an das Kloster, von welchem sie an die Senft, Schlez und v. Crailsheim übergingen und auf Absterben Carl Fortunat Senfts v. Suhlburg 1640 nebst einem Antheil am Zehenten, deßgleichen auf den Tod des Christoph v. Crailsheim 1647 und des Obersten Friedrich Schlez, 1656 Comburg wieder heimfielen. Die commenthur’schen Besitzungen endlich kamen 1560 an die Johannitercommende Hall.

Die Pfarrei ist neueren Ursprungs; eine Capelle aber stand hier schon frühe; bereits 1392 verkauft Walther v. Tullau dem Heiligen sein Eigenthum an einem Gütlein zu Schöneberg, welches zuvor Catharine v. Tullau, eine Klosterfrau zu Unter-Limpurg, inne gehabt; 1418 verleiht der Heilige die (im dreißigjährigen Krieg abgegangene) Badstube. Im J. 1405 aber geben Prior und Convent zu Goldbach auf der Gemeinde Ansuchen zu, eine Capelle und ewige Meß zum heil. Bischof Pricius aufzurichten und neu zu stiften, welche sie von ihrem Eigen begabt und begutet hat und soll das Patronatrecht dem Kloster zuständig seyn und ein jeder Caplan solcher Capelle, welche ein Filial der Pfarre Münkheim ist, seine Residenz allda haben und jährlich eine Jahrzeit halten. Unter der Dotation sind mehrere Güter zu Enslingen und Gaisdorf und der halbe Theil am großen und kleinen Zehenten zu Schöneberg. So blieb Enslingen Filial von Unter-Münkheim. Im J. 1543 entließ aber Hohenlohe den bisherigen Frühmeßcaplan und bestellte einen evangelischen „Diaconus,“ der dem Pfarrer in Unter-Münkheim „in der Nothdurft behilflich seyn solle:" (Wibel a. a. O. I. 344.) Von dem Kloster Goldbach ging das Patronatrecht auf Hohenlohe über. Die Kirche war früher ein Wallfahrtsort zu den 7 Nothhelfern.

Ein Theil des Zehentens, welchen die hohenlohenschen Standesherrschaften besitzen, war hohenlohensches Lehen der Senfte, mit welchem sie 1347 von Graf Kraft III. von Hohenlohe belehnt wurden; 1473 wurde Eitel Eberhardt v. Eltershofen damit, nebst den Zehnten zu Eltershofen, Hohenstein und Anhausen von Graf Albrecht v. Hohenlohe zu rechtem Mannlehen belehnt. (Vgl. Unter-Münkheim.) Das 1/8 des Staats rührt, wie zuvor bemerkt, von Comburg her. Sein 1/8 erwarb der Hospital Hall 1576 von Sebastian, Hans und Albrecht, Gebrüdern von Crailsheim.

Auch Enslingen hatte seine eigene Edlen, deren Burg oberhalb der Weinberge unterhalb Schöneberg gestanden seyn soll. Von

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 194. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0194.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)