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Im Jahr 1423 verkauft Conrad v. Rinderbach „den Hof zu dem Hohenholz“ an Heinrich Keck, Bürger zu Hall. Im J. 1437 wird ein Streit zwischen den Bauern zu Hohenholz und ihren Lehensherren Caspar Eberhard vertragen, und 1516 verkaufen Caspar Eberhards Erben ein Gut an die Reichsstadt Hall.

e. Röthenhof, Weiler mit 52 ev. Einw. und 4 Gemeinderechten und 67/8 Mrg. Allmanden, liegt an der von Bibersfeld nach Wielandsweiler führenden Vicinalstraße, welche daselbst in die Gaildorf-Mainhardtsche Roththalstraße einschneidet.

f. Sittenhardt, Weiler mit 221 Einw., worunter 8 Kath. 12 hallischen Gemeinderechten und 147/8 Mrg. Gemeinde-Wald und Wiesen, liegt 2 Stunden südöstlich von Hall auf einer waldigen Anhöhe, 1 Stunde in gleicher Richtung von Bibersfeld, und gewährt eine schöne Aussicht in die vormals hallischen und fränkischen Landestheile. Er hat einen großen See und ist zugleich der Sitz eines K. Revierförsters, der hier ein Staatsgebäude bewohnt. Der Ort hat ein eigenes Schulhaus, dessen Unterhaltung der Gemeinde obliegt. Das Gemeinderechts-Verhältniß (s. o. S. 102) wurde 1843 aufgehoben.

Gülten und Gefälle aus fünf Gütern zu Sittenhardt, welche zuvor dem Kloster Gnadenthal gehört hatten, kamen 1490 durch Tausch von Hohenlohe an Hall. Auch Endris von Münkheim, Bürger zu Hall, hatte hier zwei Güter, die durch seinen letzten Willen 1488 an den Fronleichnamsgesang in der St. Michaelskirche gelangten. – Das Kloster Murrhardt, das zuvor schon 1/3 des großen Zehenten besaß, kaufte 1550 die übrigen 2/3 um 290 fl. von den v. Roth’schen Erben.

g. Starkholzbach, früher auch „Starkelsbach,“ Weiler mit 44 ev. Einw., 4 vormals comburgischen Gemeinderechten, 82 Mrg. vertheilten und 18 Mrg. unvertheilten Allmanden und Waldungen, liegt 1/4 Stunde westlich von Bibersfeld, an der Traufe des Wald-Gebirgs, das sich gegen Bubenorbis hinzieht, noch im Thal des sogenannten Rosengartens und wird durch einen noch jetzt 261/2 Mrg. großen See bespült, welcher sehr fischreich und vom Staat in Pacht gegeben ist.

Im Jahr 1327 verbindet sich Heinrich Sulmeister von Hall, daß, wenn er seine Höfe zu Starkelsbach, welche er Heinrich von Tullau, Heinrich und Walther Veldner zu kaufen gegeben, in zwei Jahren nicht wieder kaufe, Abt und Convent zu Comburg solche wieder kaufen dürfe; 1363 aber verkauft Conrad v. Stetten seine Besitzungen zu Starkholzbach, die er von Kraft v. Hohenlohe als Mannlehen inne gehabt, an den Abt zu Comburg, und ebendahin verkaufen 1430 Hans Hübner, Endris Metzler und Heinz Saum das Ihrige.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0185.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)