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die das Gesied betreffenden Schuldsachen abzumachen; den Überschuß oder das Jahrgeld zu bestimmen, welchen der Jahrsieder nach Abzug des Bestandes an den Lehensherrn u. dgl. an seine Erbsmitbetheiligten zu entrichten hatte; das Bauwesen in den Haalhäusern und der Salzpfanne, den Holzfloß und die Wasserbauten am Kocher zu leiten und die Kosten umzuschlagen, und die Polizei in Siedenssachen auszuüben. Seine Versammlung war im sogenannten neuen Haus im Haal. Hier werden die so wichtigen Geschlechtsregister und Loosbücher noch jetzt verwahrt, da die Siedersrenten, welche jetzt der Staat gewährt, noch in der alten Weise sich vererben. Übrigens wurde das Haalgericht 1808 in ein „Salinenamt“ und später in ein „Salinengericht“ verwandelt, dessen richterliche Funktionen am 19. Juli 1836 an das königl. Oberamtsgericht übergegangen sind. 1

Zu weiteren Mittheilungen über die verwickelten Rechtsverhältnisse der Saline gebricht es uns hier an Raum; wir haben uns daher nur noch auf einige Bemerkungen über den Betrieb zu beschränken. Als ein Ereigniß kann die Einführung der Gradiranstalt bezeichnet werden, welche Hall seinem Stadtschreiber Hartmann zu danken hatte. Unter Übernahme der Kosten durch Lehens- und Erb-Berechtigte wurde 1739 angefangen, schon 1760 das siebente Gradirhaus errichtet, und 1780 bis 1790 wurden mehrere Soolenreservoirs gebaut. An die Stelle des alten Schöpfwerkes trat 1754 ein förmliches Pumpwerk und ums Jahr 1770 wurde auch eine zweckmäßigere Art zu Sieden eingeführt. Außer den fünf Siedhäusern der Gradiranstalt waren fünfzehn eigentliche Siedhäuser oder Haalhäuser im sogenannten Haal vorhanden, worin die 111 Pfannen sich befanden. Die Gesammtzahl der Siedensgerechtsame war in fünf Loose vertheilt und zu jedem Loos wurden 22 Sieder zugelassen; jedes Loos durfte alljährlich sechs Wochen lang sieden. In der Regel dauerte also die Siedezeit 30 Wochen. Vor dem Antritt des Gesiedes mußte Jeder nachweisen, daß er mit dem dazu nöthigen Holz versehen sey. Dieses „Haalholz“ wurde auf dem Kocher herbeigeflößt, nachdem jeder Baum mit einem gewissen Malzeichen versehen worden war. An diesem erkannte jeder Sieder das ihm bestimmte Holz, das dann beim Ausziehen aus dem Kocher, welches die in Schaaren eingetheilten, von Schaarhauptleuten befehligten, Sieder des betreffenden Siedjahres besorgten, mit Griffeln in die oben S. 115 erwähnten uralten schwarzen Wachstafeln eingeschrieben wurde. – Endlich ist noch zu bemerken, daß die Soole in ihrem ursprünglichen Zustande 6 bis 7 (vor 1775 aber nur 4 bis 5) löthig war, durch die Gradirung aber auf 12 bis 15 Loth und die Salzproduktion jährlich von 10.000 bis auf 80.000

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0158.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)