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andauernde Sühnversuche Nichts gefruchtet und wurde nach einer eigenen „Kampfordnung“ auf den Kampf erkannt, so wurde der Fischmarkt (der jetzige Marktplatz) mit Sand beschüttet und mit Schranken umgeben, zugleich aber auch daselbst für jeden der beiden Kämpfer eine eigene Hütte erbaut, zum Aufenthalt für ihn, seine Verwandten, den Beichtvater und den Grieswärtel, auch Beiden eine Todtenbahr mit Kerzen, Bahrtüchern und Anderm, das zu einer Leiche gehört, bereitet. Nun wurden alle Thore geschlossen, die Gassen mit Ketten gesperrt, Thürme und Mauern wohl besetzt und durch Aufruf alle Frauenzimmer und Knaben unter 12 Jahren entfernt, auch alles Schreien, Rufen, Deuten und Winken bei Verlust der rechten Hand und des linken Fußes (wozu der Nachrichter anwesend war) verboten. Hierauf wurden die Kämpfer dreimal aufgerufen und begannen dann, zu Roß oder zu Fuß, den Kampf. Wer unterlag und sich ergab, ward für ehrlos gehalten, durfte auf kein Pferd mehr sitzen, den Bart nicht mehr scheeren und weder Waffen noch Wehr mehr tragen (s. Württ. Jahrb. 1843 2tes Heft. 142 etc.).

Wie sich im Laufe der Zeit das bürgerliche Element immer mehr geltend machte, so verließen die adeligen Geschlechter in den unten zu erwähnenden „Zwietrachten“ die Stadt, andere starben aus; und wie im 17. Jahrhundert das Kampfgericht bereits zur Antiquität geworden war, so waren auch schon damals nur noch wenige adelige Geschlechter hier ansäßig, die bald vollends ganz verschwanden. An ihre Stelle traten die in ihren Familien gleichfalls allermeist erloschenen Mittelbürger oder Gemeinfreien, d. h. nicht adelige, doch meist lange schon angesessene Bürger-Geschlechter, mit welchen sich die Familien mehrerer, vom Kaiser mit Wappen begnadigter, Handwerker verbanden. Auf die Handwerker selbst aber gingen im Verlaufe der städtischen Reformen die Rechte und Titel des Bürgers, die ursprünglich nur der Stadtadel genoß, gleichfalls über.

Als civitas, als Stadt wird Hall urkundlich 1228 erstmals bezeichnet (s. oben S. 135); daraus folgt aber noch nicht, daß es schon eine Reichsstadt, oder gar eine freie Reichsstadt war. Die Rechte einer solchen wurden nur allmählig und nach manchen Kämpfen


    blühende Familie zog 1261 aus. – Weissenfeld liegen mehrere in Unter-Limpurg begraben. – Hund von Wenkheim, hatten zu St. Jakob ihr Erbbegräbniß. Rudolph H. v. W. ritt 1438 mit 30 Edeln von Hall auf das Turnier zu Rothenburg. – Westheim s. unten Westheim. Sie werden für die Erbauer der Saline gehalten. Wilhelmsdorf, wohnten lange hier. – Wölfer s. Sontheim. – Wolmershausen zogen von hier auf Amlishagen. – Zorn starben nach 1342 aus.

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0152.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)