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der Antheil Burkards aber fiel auf das Absterben der Grafen von Comburg mit dem Kochergau an die Hohenstaufen (Stälin a. a. O. II. 238). Wie aber die Saline und die Münze, so war auch der Ort selbst um jene Zeit eine villa regia, ein königliches Kammergut, wo auch die Hohenstaufen Allodien besaßen (s. o. S. 107). König Philipp, der Hohenstaufe, befreit 1200 das Kloster Adelberg von allen Schatzungen aus dessen hiesigen Salzpfannen.[1] König Heinrich, Königs Friedrich II. Sohn, schenkt 1231 „in civitate nostra Hallis“ dem Kloster Denkendorf eine Salzpfanne (Besold); es ist die Rede von einem „predium, quod Henricus rex in oppido suo Hallis regia possedit auctoritate;“ auch gestattet er in demselben Jahre, daß das Kloster Schönthal seinen Salzbedarf abgabenfrei hier holen darf.[2] Als derselbe am 26. Mai 1235 wieder hier war, that er „in judicio in civitate Hallis habito,“ den Ausspruch, daß der Schultheiß der Stadt einen dem Kloster Adelberg gehörigen Hof in Kirchenkirnberg gegen den Grafen von Löwenstein in seinem Namen in Schutz nehmen solle. (Siehe Beschreibung des Ob.-Amts Welzheim S. 175.) 1

Die ersten Einwohner waren königliche Dienstleute, einige Freie und mehrere bei der Salzquelle und Münze beschäftigten Hörige oder Leibeigene. Außer den Beamten derselben treffen wir auch frühe schon hohenstaufensche Ministerialen hier seßhaft. Denn eine Urkunde von 1228 führt nicht nur einen Friedrich scultetus und Hermann, frater sculteti, sowie Heinrich und Rügger filii sculteti, sowie einen Burkard magister salsuginis, d. h. Sulmeister, sondern auch einen Cunradus de Stouphen und einen Mangoldus de Stouphen mit seinen Brüdern Conrad und Berthold als Zeugen auf. Zu diesen


    Auch Glaser entscheidet sich für den Weiler, weil dieser in den ältesten Zeiten nach Gottwolshausen eingepfarrt war und die Herren von Gottwolshausen zu ihren Schenkungen an den im Weiler gestifteten Johanniter-Hospital die Zustimmung der Grafen von Hohenlohe nöthig hatten. Dazu kommt, daß noch in späteren Zeiten das Jagdrecht der Grafen bis zum Kocher vor den Thoren Halls reichte; und es ist dießfalls bezeichnend, daß dieselben nebst den Schenken von Limpurg nach dem Brande Halls den Kaiser 1376 um Überlassung der Brandstätte, wenn auch vergeblich, gebeten hatten.

  1. Nach einer alten Übersetzung bei Haspel de centena etc. S. 25 worin der König Hall seine „Stadt“ nennt. Ob diese Bezeichnung richtig, muß dahin gestellt bleiben, da die Urkunde selbst nicht mehr vorhanden ist.
  2. Bei Haspel a. a. O. und Reyschersche Gesetzsammlung, Einleitung zu den Steuergesetzen.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0146.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)