Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

im Wesentlichen bis 1803 bestehen, indem es sich wie zuvor alle 3 Jahre in der St. Michaelskirche versammelte. Eine Folge der Reformation war aber, daß der Magistrat von Hall, dem der Papst 1486 das Schutzrecht über alle Kirchen und deren Güter in seinem Gebiete eingeräumt hatte, ein Gesammtkirchengut schuf, indem er im J. 1525 die Kirchengüter vom Lande in der zuvor S. 102 erwähnten „Oberlandesheiligenpflege“ vereinigte und den örtlichen unter dieselbe gleichfalls gestellten Stiftungspflegen nur geringere Einkünfte zur Verwaltung überließ. Die katholischen Pfarreien Steinbach und Groß-Allmerspann kamen nach der Reformation zum Landcapitel Bühlerthann, nachdem die letztere zuvor dem Landcapitel Krautheim untergeordnet war. Beide wurden 1812 dem Generalvicariat Ellwangen und 1817 dem Bisthum Rottenburg untergeben. Die Pfarrei Westheim wurde 1807 dem Dekanat Gaildorf zugewiesen, kam aber 1813 wieder an Hall zurück. Das Dekanat Hall wurde 1803 dem Oberconsistorium in Heilbronn und 1810 dem Generalat Oehringen zugetheilt, am 17. Okt. 1823 aber das Generalat Hall geschaffen.

Die besondern Schicksale, welche den Oberamtsbezirk betroffen, werden in der Ortsbeschreibung, namentlich von Hall, erwähnt werden.


3. Alterthümer.[1]

Römische finden sich, wie schon S. 106 gedacht, keine. Dagegen wird es aber wenige Bezirke geben, die einen so


  1. Hall bietet ein reiches Feld für dießfällige Untersuchungen, namentlich im Rechtsfache und geselligen Leben, die jedoch durch die uns gesteckten Grenzen hier ausgeschlossen sind. Außer dem schon S. 52 Angeführten nur wenige Bemerkungen. Dem, was v. Wächter (Handbuch des württ. Privatrechts I. 692 und 767 bis 772) angibt, ist theils aus Urkunden und theils aus den Rathsprotokollen noch anzufügen, daß die Enkel ihre Großeltern und die Neffen und Nichten ihre Oheime und Muhmen bis 31. Dec. 1498 nicht erbten, sondern von den am Leben befindlichen Geschwistern ihrer verstorbenen Eltern ausgeschlossen wurden, auch
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0114.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)