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Beisitz-Steuern keine Einnahmen, dagegen, da die örtlichen Lasten ebenfalls von den Gemeinderechtsbesitzern getragen und aus besondern „Gemeinderechtskassen“ bestritten werden, außer dem Gemeindeverwaltungsaufwand auch keine Ausgaben haben. Erst in neuern Zeiten sind durch Übereinkunft zwischen den Gemeinderechtsbesitzern und einigen politischen Gemeinden diese Realrechte aufgehoben und Gemeindevermögen geschaffen worden, namentlich in Ilshofen, 1841 in Bibersfeld, 1843 in Sittenhardt und 1846 in Sanzenbach. S. auch Steinbach. 1

C. Stiftungspflegen.

Im Jahr 1843/44 belief sich das Vermögen der Stiftungen an baarem Geld und Capitalien auf 1.086.995 fl. (neben 64871/2 M. Grundeigenthum). Die Schulden sind 5615 fl., die Einkünfte 49.169 fl., die Ausgaben 46.920 fl. Die reichsten Stiftungen besitzen: Hall, Steinbach, Vellberg und Unter-Sontheim. Die Einnahmen reichen in der Regel zu Bestreitung der Ausgaben hin. – Übrigens ist noch zu bemerken, daß das Vermögen der Stiftungen in den Orten des hall’schen Gebietes in der hienach zu erwähnenden Oberlandesheiligenpflege vereinigt war, welcher dagegen auch die Bestreitung der entsprechenden Ausgaben an Bau-, Cult- u. a. Aufwand oblag. Als Rechtsnachfolger dieser Pflege hat jedoch der Staat durch Überlassung von Capitalien an die Kirchengemeinden Unter-Münkheim, Übrigshausen, Orlach, Reinsberg, Haßfelden, Cröffelbach, Unter-Scheffach, Bibersfeld, Geislingen, Michelfeld und Bubenorbis 1837/43 bewirkt, daß dieselben die Cultkosten auf sich nahmen und das früher meist unbedeutende örtliche Stiftungsvermögen vergrößert wurde.


4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts, mit Einschluß der Grundherrschaften, beträgt auf 1. Juli 1845 von

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0102.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)