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Bühlerbrücken zu Eschenau, Vellberg, Cröffelbach und Geislingen, und die Kocherbrücke zu Westheim.

Weggelder werden nirgends mehr erhoben. Pflastergeld bezieht bloß die Stadt Hall, und Brückengeld bezahlt man bloß zu Westheim.

e. Sonstige Anstalten.

In Hall bestand längere Zeit eine Faustpfand-Leihanstalt, die aber 1837, nachdem man sich über die Statuten nicht einigen konnte, wieder aufgelöst wurde. – Die Theilnahme an der württembergischen Sparkasse ist in fortwährendem Steigen begriffen; die jährlichen Einlagen, die vor 12 Jahren kaum die Summe von 15.000 fl. erreichten, sind in neuerer Zeit bis auf 36.000 fl. gestiegen. – Schützengesellschaften, Liederkränze u. dergl. sind in Hall. [1]


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Seit dem Jahr 1832 bis 30. Juni 1842 ist das Deficit bei der Oberamtspflege von 22.657 fl. auf 83.543 fl.


  1. Was das Maaß und Gewicht der vormaligen Reichsstadt, welches auch im Comburgischen galt, betrifft, und zwar zunächst das Fruchtmaaß, so war 1 Scheffel = 4 Viertel, 1 Viertel = 3 Schätz, 1 Schatz = 4 Viertelschätze, 1 Viertelschatz = 4 kleinen Schätzlein. Man unterschied zwischen rauhem und glattem Maaß; mit ersterem wurden Dinkel, Haber und Einkorn, mit dem letztern Kernen, Roggen, Gerste, Wicken, Linsen und Erbsen gemessen. Ein Scheffel Rauhmaaß ist = 6 Sr. 1 V. 3 E. 35/8 Viertel württembergisch; und 1 Scheffel glattes Maaß = 5 Sr. 1 V. 6 E. 31/7 Viertel württembergisch. Hinsichtlich des Längen- und Flächen-Maaßes galt das nürnbergische Maaß; 1 Ruthe = 16 Schuhe, 1 Schuh = 12 Zoll, 1 Zoll = 12 Linien; 1 Schuh = 9 Zoll 8,402 Linien württembergisches Decimalmaaß. Ein Morgen Garten oder Weinberg war = 214, ein Tagwerk Wiese = 224, ein M. Acker = 240, ein M. Wald = 256 Quadrat-Ruthen. Bei dem Flüssigkeitsmaaß war 1 Fuder = 20 Eimer, 1 Eimer = 24 Maas, 1 Maas = 4 Schoppen. Übrigens wurde auch nach trüber und lauterer Eiche unterschieden: eine Maaß trübe Eich = 5 Schoppen lautere Eich. Ein Eimer hatte auf dem Lande 28, in der Stadt aber 30 Schenkmaaße. Nach württembergischem Maas ist 1 Eimer = 2 Imi 6 Maas 11/4 Schoppen Helleiche. – Als Gewicht war das nürnbergische eingeführt.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0099.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)