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folgt. Auch bei Käufen und Verkäufen, sey es zu Hause oder auf dem Markt, thut sich der Landmann gerne etwas zu Gute, wobei Suppe, Rindfleisch, Braten und Salat sammt einigen Schoppen guten Weins nicht fehlen dürfen.

Über die Mundart und Tracht hernach. Ein Majoratsrecht im strengen Sinne des Wortes besteht nicht; der Vater gibt das Gut ebensowohl einer Tochter, als einem Sohne ab, wenn auch am häufigsten dem ältesten Sohne. Die Eltern treten in das Ausding.

Wir lassen hier im Auszug eine lebendige Schilderung der Sitten und Gebräuche unseres Bezirkes aus der Feder des Herrn Pfarrers M. Cleß in Thüngenthal folgen, welcher wir, wenn sie auch auf allgemeine Beistimmung nicht zählen könnte, ihre charakteristische Würze doch nicht nehmen mochten.

„Im Oberamt Hall fließt der schwäbische und fränkische Volksstamm zusammen. Als Ausnahme hiervon dürfte der kleine, südwestlich gegen Mainhardt gelegene, und an die Oberämter Weinsberg und Backnang grenzende Theil des Oberamts angenommen werden, in welchem das schwäbische Blut, vielleicht auch nur schwäbische Nachbarschaft und Verkehr, oder die Gebirgsnatur merklich vorschlagen. Der schwäbisch-fränkische Doppelstamm scheint sich ziemlich unvermischt erhalten zu haben, wenigstens besteht eine gegenseitige Abneigung und Scheu des hallischen Bewohners einerseits gegen die südwestlich und südlich angrenzenden Altwürttemberger, andererseits gegen die nördlich und nordöstlich anstoßenden Hohenloher, vermöge dessen man sich, wunderbar genug, gegenseitig Falschheit und Betrüglichkeit im Handel Schuld gibt. Auch werden Wechselheirathen möglichst gemieden, und es wird nicht gerne gesehen, wenn sich Altwürttemberger im Häll’schen ankaufen. Beim Nationalhaller scheint diese Gesinnung auch durch einen gewissen historischen Stolz auf das Ansehen und den Wohlstand seiner ehemals gebietenden Reichsstadt getragen und genährt zu werden. An Hall kettet sich für den hall’schen Landmann alles Einladende, Freundliche und Genußreiche, und der Mund wässert ihm bei der Nennung dieses Namens. „Was ein rechter Bauer ist, muß jeden Samstag in Hall seyn,“ ist beinahe zum Sprüchwort geworden, und buchstäblich zu nehmen. Freilich ist auch Hall der Mittelpunkt seines Verkehrs, sein fast ausschließlicher Markt, der Absatz- und Stapel-Ort seiner Produkte, wogegen er seine Bedürfnisse an Leder, Salz, Eisen, Kaufmanns- und Conditorei-Waaren (zu Weihnachten und Ostern in großen Massen) aus Hall bezieht. Beides, den Absatz und den Bezug aus der Stadt, wissen die Haller wohl zu schätzen, daher der Bauersmann von ihnen überaus geehrt und

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0043.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)