Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

tiefer als die Umgebung, von Gerabronn 2, von Kirchberg 21/2 St. gelegen. Der mit breiten Straßen versehene und von vielen Baumgärten umgebene Ort sieht, nachdem der Orts-Etter sehr erhebliche Verbesserungen erfahren hat, von Außen und Innen freundlich aus. Gefällberechtigt sind der Staat, die Standesherrschaften Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Jagstberg etc. Der Staat genießt den Neubruchzehenten, in den großen Zehenten theilen sich nach besonderen Distrikten der Staat, die gemeinschaftlich hohenlohesche Lehenskassen-Verwaltung zu Döttingen und Hohenlohe-Langenburg. Der kleine Zehente und der Heuzehente von 3 Wiesen gehört der Pfarrei.

Die Besetzung der Pfarrei und Schulstelle steht dem König zu. Vor 1806 besaß der deutsche Orden das Ernennungsrecht. Kraft von Hohenlohe bewilligt 1290 dem Ritter Zürich von Stetten die Übergabe der von Hohenlohe an Zürich zu Lehen überlassenen Kirche von Ober-Steinach (Collatio juris patronatus ecclesiae in Steinach) an den deutschen Orden, der von da auch bis zum Jahr 1806 im Besitz des Pfarrsatzes blieb und bis zu jenem Zeitpunkt neben mehreren Lehengütern auch den Zehenten in den Parcellen der Pfarrei besaß. Das Episcopatrecht übte die Ganherrschaft aus. Nach der Reformation stand überdieß Hohenlohe, unter dessen Superintendentur zu Langenburg, später zu Kirchberg die Pfarrei gestellt war, das Recht der Prüfung der ernannten Geistlichen zu. Vor der Reformation aber (die Zeit ihrer Einführung ist nicht bekannt), war die Pfarrei dem Capitel Ingelfingen zugetheilt. Der Pfarr- und Schul-Sprengel begreift die Orte Ober-Steinach, Windischbrachbach, Sandelsbronn, Söllboth und Klein-Forst. Die Kirche ist erst im Jahr 1753 erbaut worden. Die Baulast haftet auf der Gotteshauspflege, deren ehemalige Lehenleute dabei die Verpflichtung zu Leistung der erforderlichen Hand- und Fuhr-Dienste haben. Das Vermögen der Stiftung besteht neben 900 fl. verzinslichen Capitalien und 6 Morgen Grundeigenthum aus Grundzinsen, Handlöhnen und Sterbfällen. Hinsichtlich der Pfarrgebäude dagegen ist der Staat und in Betreff der Schule die Gemeinde baupflichtig. Die Katholiken pfarren nach Braunsbach.

Ober-Steinach kommt als villa Steinaha schon im neunten Jahrhundert unter den Orten vor, wo Kl. Fulda Güter erhielt (Tradit. Fuldens. ed. Dronke S. 16). 1096 schenkte Heinrich, ein Erzpriester in Würzburg, dem Kloster Comburg seine Güter zu Steinach (Steinacha) und Lampoldshausen. 1344 überließ der Küchenmeister Walther von Bielrieth dem Grafen von Württemberg zu seiner Veste Löwenfels neben Gütern zu Ruppertshofen auch solche zu Steinach. Im J. 1506 waren die Ganherren des

Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0278.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)