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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Markung, doch nächst Kirchberg gelegene Sandbuck, ein mäßiger Hügel, als Fundort fossiler Knochen vorweltlicher Thiere (s. allgem. Theil).


b) Gemeinde 8. Gaggstatt,
bestehend aus 9 Parcellen mit 1181 Einwohnern.

Dieser Bezirk hat eine Länge von 3 Stunden und grenzt südlich und östlich an das Oberamt Crailsheim. In dieser weiten Ausdehnung wird er nördlich von dem Brettachfluß und südöstlich von dem Jagstfluß, von Straßen aber, von der Hall–Rothenburger Staatsstraße und den Vicinalstraßen zwischen Kirchberg und Crailsheim, Kirchberg und Gerabronn über Lenkerstetten, zwischen Gerabronn und Roth am See und zwischen Kirchberg und Langenburg berührt. An Gewässern findet sich sodann der Steinbach bei Gaggstatt und ein Wildbach bei Heroldhausen, da im Übrigen die zahlreichen Quellen sich in den Klüften des Muschelkalkgebirgs verlieren, das in dieser Gemeinde in vielen Brüchen gute Bau- und Straßen-Steine liefert. Auf einigen höheren Punkten kommen aber auch Keupersandstein, Letten und Lehm vor. In ersterem Gebirg finden sich zwischen Gaggstatt und Mistlau und bei Seibotenberg viele Erdfälle. Einzelne Theile der Fläche liegen bis über 1600 Fuß, andere nur 1200 über dem Meer.

Lenkerstetten und Werneck gehören zur Pfarrei Beimbach, Hezelhof und Seibotenberg zur Pfarrei Michelbach an der Heide, Fuchshof zur Pfarrei Gerabronn, Weckelweiler zu der in Lendsiedel, Lobenhausen zur Pfarrei Triensbach, Oberamts Crailsheim, und bloß Gaggstatt und Mistlau zur Pfarrei Gaggstatt. In gleicher Weise, bestehen auch die Schuleintheilungen. Mit Ausnahme der Höfe Werdeck, Hezelhof und Fuchshof bestehen überall Gemeinderechte, die im Genuß des Gemeindevermögens sind. Die Gesammtgemeinde hat als solche kein Besitzthum und deckt deßhalb ihren Aufwand großentheils mittelst Umlagen, die von 1842/43 neben den nicht unbedeutenden Pfarreikosten 700 fl. betrugen.

An Gebäuden zählt man 200 Haupt- und 160 Neben-Gebäude. Der größte Theil der Gebäude und Feldgüter ist mit Grundzinsen und mit Sterbfall und Handlöhnen, ersterer von 11/2 bis 15 %, letzterer von 5 bis 10 % belegt. Soweit diese Berechtigungen dem Staat zustehen, was jedoch nur bei einem geringen Theil der Fall ist, hat meist Ablösung stattgefunden. Die Grundzinse, welche im Gemeindebezirk erhoben werden, betragen jährlich 1310 fl. Frohnen und Frohngelder, sowie steuerartige Gefälle wurden im Betrag von 884 fl. 45 kr. abgelöst.

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 258. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0258.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)