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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Berndshausen. Zehentantheile in Morsbach, Nagelsberg, Ingelfingen, Kriesbach und Weisbach. 4) Im Oberamt Oehringen: in Goggenbach, Gaisbach, Etzlinsweiler, Haag, Kemmeten, Neufels, Neureuth, Obernhof, Schnaihof, Unterhof. Bloß Neugereuthzehenten in Weckhof und nur Antheil in Kupferzell, Kuhbach und Künsbach. 5) Im Oberamt Mergentheim: Antheil am Zehenten in Herbsthausen. Die Zehenten sind an die Gemeinden theils auf eine größere Anzahl von Jahren, theils von Jahr zu Jahr gegen Früchte verpachtet. Nur wenige werden selbst eingeheimst. Dann Jagd und Fischerei mit wenigen Ausnahmen in der ganzen Standesherrschaft, die Jagd in noch weiterem Umfang, wie die Beschreibung zu der Vollziehungsverordnung vom 30. April 1832 (Regierungsblatt S. 129) des Näheren ergibt.

An Grundgefällen bezieht die Standesherrschaft, nachdem die Frohnlasten und die Gefälle obrigkeitlichen Ursprungs, mit ganz geringen Ausnahmen, von den Pflichtigen nach den Bestimmungen der Gesetze von 1836 abgelöst worden, nur noch Grundzinse und neben solchen von den meisten Gebäuden und Feldgütern, die seiner Zeit durchaus als Erblehen hingeliehen worden sind, in Veränderungsfällen Bestehhandlohn von 5 bis 10 %, und häufig neben diesem bei Todesfällen Sterbfall (theils allein aus Sterbhandlohn, theils aus solchem und Hauptrecht bestehend) von 11/2 bis 15 %. Auch sind dabei, nach rechtsbeständigem Herkommen, Ab- und Zuschreib-Gelder und Kleinhandlohn von 1/4 bis 1 % zu entrichten. Ferner dürfen geschlossene Güter ohne Bewilligung des Standesherrn und ohne Bezahlung eines Concessionsgeldes, das herkömmlich 62/3 % beträgt, nicht getrennt werden. Ablösung dieser Lasten wird noch nicht stattgegeben. Falllehen waren nie vorhanden. Leibeigene hatte zwar die Herrschaft in früherer Zeit, doch nur wenige; auch waren sie meist nicht in der Grafschaft angesessen; aber auch der Verband dieser wenigen hat schon vor vielen Jahren aufgehört.

Bestellung der Pfarrer und Schullehrer steht der Standesherrschaft zu: in Kirchberg, Gaggstatt, Lendsiedel, Ruppertshofen, Döttingen, Steinkirchen, Hohebach und Hollenbach; dann der Pfarrstellen zu Künzelsau und der Schulstelle zu Gaisbach. Abwechselnd mit Hohenlohe-Waldenburg werden besetzt die Pfarreien zu Unter-Münkheim und Enslingen, und zur Zeit steht dem hiesigen Fürsten, als Ältesten im Hause Neuenstein, die Besetzung der Pfarrei Edelfingen zu.

Von der Herrschaft sind nur wenige Theile der Rentämter Döttingen und Künzelsau Thronlehen. Was von dem Amt Kirchberg und Leofels lehenbar war, wurde unter bayrischer Regierung

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0243.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)