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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

b. Erpfersweiler, Weiler mit 44 evang. Einwohnern, 1 Stunde nördlich vom Hauptort gelegen, wohin es jedoch in gerader Richtung keinen Verbindungsweg hat. Der Weiler gehört ganz zur Standesherrschaft Bartenstein, hatte bis 1797 2 vogteilich langenburgische Unterthanen, war im Übrigen aber zum preußischen Amt Werdeck gehörig und kam von diesem in jenem Jahr an Bartenstein. Gefällherren sind Hohenlohe-Bartenstein und Langenburg und die Pfarrei Gerabronn. Vier Bauern sind zehentfrei und 2 geben nur einen Drittelszehenten. Sonst sind Hohenlohe-Bartenstein und einige Einwohner zehentberechtigt.

c. Lentersweiler, Weiler mit 47 evang. Einwohnern, 1 Stunde nördlich von Wittenweiler gehört allermeist zur Standesherrschaft Bartenstein. Vom Zehenten bezieht Hohenlohe-Bartenstein den Neubruch- und Antheil am großen und kleinen Zehenten, während den übrigen Theil Orts-Einwohner genießen. Die Landesherrschaft besaß wie bei Wittenweiler bis 1797 das preußische Amt Werdeck, an der vogteilichen Obrigkeit dagegen waren in Bezug auf 5 Unterthanen Werdeck, in Betreff 2 Hohenlohe-Langenburg und rücksichtlich 1 Unterthanen die Stadt Rothenburg betheiligt. Am Zehenten hatte früher Hohenlohe-Langenburg 1/3, welches 1563 von den Herren von Crailsheim zu Morstein erworben worden war.

d. Oberweiler, Weiler mit 61 evang. Einwohnern, 3/4 Stunden westlich von Wittenweiler, unfern der Langenburg–Blaufelder Staatsstraße, hoch, eben und frei gelegen.

Der Ort hieß früher Regelshagen. Er gehörte bis 1797 mit Wittenweiler zur Herrschaft Werdeck, dem auch der gesammte Zehente, den seither Hohenlohe-Bartenstein erworben hat, zustand.

e. Unterweiler, Weiler mit 89 evangel. Einwohnern, 1/2 Stunde südwestlich vom Hauptort, an der Vicinalstraße nach Amlishagen gelegen. Der frühere Name war Zahl- oder Zegel-bach.

Der Zehente steht von dem Amt Werdeck her durchaus Hohenlohe-Bartenstein zu. Gefällberechtigt sind neben Bartenstein der Staat, die Rittergüter Hengstfeld und Amlishagen und der Graf von Limpurg-Sontheim.

Mit Ausnahme von 3 Lehensleuten des Ritterguts Amlishagen gehörte der Ort bis 1797 mit allen obrigkeitlichen Rechten zum Amt Werdeck, von dem er in jenem Jahr, wie Wittenweiler, an Hohenlohe-Bartenstein kam.

1449 wurde der Ort von den Reisigen der Reichsstadt Rothenburg in Asche gelegt.

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0240.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)