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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

a. Wallhausen, im Mittelalter auch Walehusen, Walehausen Wallenhausen und Walhusen, evang. Pfarrdorf mit 572 Einwohnern, liegt an der Staatsstraße von Crailsheim nach Mergentheim und an dem Vicinalweg von Gaggstatt nach Wallhausen und nach Hengstfeld, 3 St. von Gerabronn entfernt. Der Name soll von der früher hier gestandenen Wallfahrts-Kirche (s. unten) herkommen.

Die Bevölkerung hat durch den 1700 erfolgten Verkauf der bedeutenden Güter des benachbarten ehemaligen Klosters Anhausen sehr zugenommen, indem sich in dessen Folge 9 weitere Bauernhöfe hier bildeten, deren Güter nun zur hiesigen Markung geschlagen sind. Die Gassen des Orts sind schmal und krumm. Die Häuser, hie und da zu nahe aneinander gebaut, bestehen mitunter aus geringen Hütten. Mitten im Ort bildet der, durch den Damm der Staatsstraße gestauchte Weidenbach einen kleinen See, in welchem Hechte, Karpfen, Barschen und Weißfische gefangen werden, die Fischerei in diesem See, wie auf der ganzen Markung, steht der Gemeinde zu. Unterhalb dieses, etwa 1 Morgen großen Sees ist die Mahlmühle. Die Passage über den Bach ist durch zwei steinerne Brücken hergestellt. Öffentliche Gebäude sind die Kirche zum h. Veit, das erst 1838 von der Gemeinde erbaute Schulhaus und ein Fruchtkasten des Cameralamts Roth.

Unter den Gefällberechtigten sind die Rittergüter Hengstfeld, Amlishagen und Erkenbrechtshausen, der Zehente aber gehört seit Erwerbung auch des kleinen Zehenten durch die Pfarreibesoldungs-Verwandlung durchaus dem Staat, außer 14 Ctnr. Heuzehente, die dem zur Haltung des Heerdeochsen verpflichteten Einwohner zustehen. Die Jagd auf den Markungen Wallhausen, Schainbach und Limbach steht hälftig dem Staat, hälftig aber der freiherrl. v. crailsheimischen Grundherrschaft Hornberg zu; erstere Hälfte ist an die Stabsgemeinde Hengstfeld verpachtet.

Die Pfarrei besteht bloß aus dem Ort Wallhausen; nach den mit 1538 beginnenden Kirchenbüchern gehörten aber damals neben Anhausen noch Bölgenthal und Triftshausen hierher. Den Geistlichen und den Schullehrer ernennt der König. Von der 1557 erfolgten Säkularisation des Klosters Anhausen an stand mit dem Episcopatrecht auch das Ernennungsrecht dem Markgrafen von Ansbach, von 1792 bis 1806 dem König von Preußen und von 1806 bis 1810 dem König von Bayern zu. Den Schullehrer hatte dagegen früher der Pfarrer in Gemeinschaft mit der Gemeinde zu bestellen. Der Kirchensatz zu Wallhausen wurde 1357 von Leupold von Clingenfels an Fritz und Hans von Wolmershausen für 120 Pfd. Heller und 1363 von Steinbot von Wolmershausen an das Kloster Anhausen für 150 Pfd. Heller verkauft. Indeß ist zu

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0226.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)