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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

g) Das Recht zur Besetzung der Pfarrei- und Schul-Stellen zu Nieder-Stetten, Laudenbach, Münster, Neubronn, Rinderfeld, Wermutshausen, Neunkirchen abwechselnd mit Hohenlohe-Langenburg und in Braunsbach zur evangelischen Partei, zur katholischen abwechselnd mit der Krone.

Die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherrschaft sind durch die Deklaration vom 27. December 1825 (Reg.-Bl. Seite 535) geregelt. Auf Ausübung der Justiz- und Polizei-Verwaltung, so wie der Forstgerichtsbarkeit, Forst- und Jagd-Polizei hat der Fürst verzichtet (Reg.-Bl. von 1830 S. 165). Die ganze Standesherrschaft ist freies Eigenthum, mit Ausnahme von 151/2 Gülthöfen in Münster, die der Fürst als Kronlehen besitzt. Die Verwaltung geschieht durch die fürstliche Domanial-Canzlei, eine Forstverwaltung, einige Rentbeamten und Revierförster.

Nieder-Stetten, beim ersten Vorkommen einfach Stetin geschrieben, finden wir in den fuldaischen Traditionen schon im 9. Jahrhundert (Traditiones Fuldenses ed. Dronke S. 16 Nro. 3). Von diesem ersten Vorkommen des Orts an fehlen aber die Nachrichten bis zum Jahr 1290. Im Besitz desselben finden sich frühzeitig die Herren von Brauneck. In der Urkunde des Ulrich von Brauneck von 1320, in welcher er dem Johanniterhospital in Rothenburg Güter in Gammesfeld und Metzholz verkauft, kommt unter den Zeugen auch der Vogt des Verkäufers in Haltenbergstetten, Conrad von Steinsfeld, vor. Von diesem Ulrich und seiner Gemahlin Adelheid, wird mit Zustimmung seines Bruders Johann, am Dienstag nach St. Jakobstag 1340 Burg und Stadt Jagstberg und die Burg Haltenbergstetten „den Markgrafen Ludwig und Stefan zu Brandenburg, Pfallenzgrafen zu Rhein und Herzogen in Bayern, Söhnen Kaiser Ludwigs,“ verkauft, dabei sich aber in Betreff der letzteren Burg für die beiden Verkäufer die lebenslängliche Nutznießung vorbehalten. Am 14. September 1340 ertheilte K. Ludwig IV. den ebengenannten Käufern und Ulrich von Brauneck die Erlaubniß zu Umwandlung des Markts Haltenbergstetten in eine Stadt und zur Einrichtung des „Banns, Stocks und Galgens und aller Gericht.“ Karl IV. verlieh der neuen Stadt 1367 alle Rechte und Freiheiten, welche Gelnhausen hatte. Jener Verkauf kam jedoch nicht zum Vollzug, denn am 6. August 1347 trat Ulrich seine Veste zu Haltenbergstetten an den Bischof zu Würzburg auf Wiederlosung ab. Aber schon 1366 verkaufte Ulrich seinem Vetter Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld, Lutzen’s Sohn, Schloß und Mark Haltenbergstetten, Ober-Stetten, Münster mit dem Kirchensatz, Irmershausen, den Weinzehenten zu Haagen und Weinberge daselbst und in Haltenbergstetten (Lünig 22, 287), nachdem Götz

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 177. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0177.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)