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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

her dem Brettachthal zufließt, durchschneidet den Ort nach seiner ganzen Länge. Unfern der Straße nach Gerabronn findet sich ein trichterförmiger, nicht unbedeutender Erdfall. Der Kirchhof, der bis 1708 auch noch als Begräbnißplatz der Pfarrei Gerabronn gedient hat, liegt nächst der Kirche. Universal-Zehentherr ist der Staat. Jagdherren sind nach Abtheilungen die Krone und der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg. 1

Der hiesige große Pfarrsprengel war eine reich dotirte Propstei, dem Stift St. Johannes zum Neuenmünster zu Würzburg zuständig, dessen Propst unter der Oberaufsicht des Bischofs die Ernennung der Kirchendiener, die Ausübung der weltlichen Macht und mit dem Capitel des Stifts der Bezug der Einkünfte, so weit sie nicht den Kirchenstellen in Michelbach, Gerabronn, Blaufelden und Schmalfelden zugewiesen waren, zustand. Zum Kirchherrn wurde gewöhnlich der Decan bestellt und mit den, den gedachten Stellen überlassenen, Einkünften belehnt. Diese Kirchherrn versahen jedoch die Pfarrei in der Regel nicht selbst, sondern bestellten ständige Vicare, die von ihnen bald Pfarrverweser, bald Caplane benannt wurden, sonst aber den Pfarrerstitel führten. Die Orte, von welchen dem Stift Neumünster mit dieser Herrschaft und Propstei theils mit vollem, theils bloß mit dem Obereigenthum die Zehenten zustanden, waren: Atzenroth zu 1/3, Binselberg, Lindenbronn, Michelbach, Liebesdorf, Hohenbirken, Elpershofen, Forst, Hessenau und Leofels, Diemboth, Seibotenberg, Kupferhof, Gerabronn, Heroldhausen, Rückershagen, Amlishagen, Rechenhausen, Ober-Weiler, Unter-Weiler, Wittenweiler, Ermertsweiler, Lentersweiler, Erpfersweiler, Bächlingen, Kottmannsweiler, Blaufelden, Flyehöhe, Blaubach, Lindlein, Speckheim, Wolfskraut, Groß-Bärenweiler, Klein-Bärenweiler, Schmalfelden, Conneweiler, Kretenbach, Roth zu 2/3, Mußdorf, Birkach. Nachdem durch die nachbemerkten Verleihungen die Propstei der weltlichen Macht, welche ihr früher zustand, entkleidet war, führte das mit der Propstei belehnte Mitglied des Capitels Neumünster nur noch den Titel eines Oberpfarrers, funktionirte aber ebenfalls in der Regel nicht selbst. Auch nach der Reformation übte das Stift sein Besetzungsrecht nicht anders, als durch Verleihung der Pfründe an eines der Mitglieder des Capitels aus; nur hatte dieses dann als Unterpfarrer Geistliche des evangelischen Glaubensbekenntnisses und Männer, die dem Consistorium des Landesherrn zu Ansbach genehm waren, zu ernennen. Doch kamen die belehnten Oberpfarrer stets nach ihrer Belehnung an Ort und Stelle, lasen in der Mutterkirche Michelbach, von solcher zugleich Besitz nehmend, bei verschlossenen Thüren und bloß von dem mitgebrachten Hülfspersonal assistirt, eine Messe und entfernten sich dann wieder, nachdem sie

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0101.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)