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er jedoch nach einiger Zeit an sich lösete. Der Graf von Helfenstein stund aber in großer Gunst bei dem Kaiser und dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg; bei diesem klagte er, wandte sich auch an das kaiserliche Kammergericht, und wirkte nach langen Unterhandlungen und etlichen gehaltenen Reichstagen den 14. März 1455 ein Urtheil gegen Graf Ulrich von Württemberg aus, wonach dieser den Grafen Ulrich von Helfenstein wieder in die 2 Drittheile, welche die Reichsstadt Ulm innegehabt, einsetzen, und die Losung des übrigen Drittheils demselben gestatten sollte. Zwar war dieses Urtheil ohne Vollziehung, doch wurde endlich den 9. Oct. 1457 die Sache durch den Markgrafen Albrecht von Brandenburg dahin verglichen, daß Württemberg sein Drittheil ohne Wiederlegung des Geldes herausgab, und die ulmischen 2 Drittheile für 20.000 fl. an Graf Ulrich von Helfenstein überließ (Sattler 2, 171). Dies geschah aber erst im Jahr 1482 den 5. August, wo Graf Eberhard der Jüngere von Württemberg mit Ulrichs Brudersöhnen, den Grafen Ludwig und Friedrich von Helfenstein übereinkam, und gegen obige 20.000 fl. die ganze Herrschaft ihnen übergab, auch auf die 6000 fl., welche er für die Verbesserungskosten, die er auf die Schlösser verwendet habe, ansprach, Verzicht leistete. Dagegen verpflichteten sich die Grafen von Helfenstein für sich und ihre Erben, die Stadt Wiesensteig und das Schloß Hiltenburg nie wieder zu veräußern, noch auch je wider einen Grafen von Württemberg zu gebrauchen, auch nicht aus ihnen die württembergischen Lande und Leute zu beschädigen. Sie versprachen auch, keinen Burgvogt gen Hiltenburg anzunehmen, er schwöre denn, dieser Verschreibung nachzukommen, wie auch die Stadt Wiesensteig dieselbe zu halten schwören mußte. Den Grafen von Württemberg solle frei gestellt seyn, so oft es nöthig wäre, jemand zu schicken, welcher den Burgvogt und die Stadt auf obige Punkte beeidige (Sattler 3, 158).

Aus den besondern Ereignissen der Stadt ist noch das Jammergeschick anzuführen, welches sie im 30jährigen Kriege

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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 283. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_283.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)