Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen

Im Jahre 1396 kamen von der nördlichen Hälfte der im Jahre 1356 getheilten Grafschaft beträchtliche Stücke an Ulm, namentlich die Feste Helfenstein und die Stadt Geislingen mit 27 Dörfern, Weilern und Höfen, sammt der Hälfte der helfensteinischen Zölle und Geleite und die Vogtei zu Elchingen (in Baiern) um den Preis von 6000 Dukaten (Graffhelffensteinischer Eydtlicher Verglich, Verzücht und Übergab der alienirten helfensteinischen Güther, gegen der Stadt Ulm, de anno 1396, bei Kerler Urk. zur Geschichte der Gr. v. Helfenstein S. 23, vergl. Pfister Gesch. v. Schwaben. Buch 2 Abth. 2. 1817. S. 272). Auf diese Art blieb der genannten Hälfte der Grafschaft Helfenstein (denn die südliche begriff keine Ortschaften des Oberamts Geislingen) in unserem Oberamtsbezirk nur noch die Herrschaft Wiesensteig mit den Orten Wiesensteig, Deggingen, Ditzenbach, Drackenstein, Gosbach, Feste Hiltenburg, Hohenstadt, Mühlhausen, Reichenbach, Westerheim. Auch von diesen war die Stadt Wiesensteig nebst den meisten Besitzungen im Jahr 1382 an Ulm verpfändet (der Pfandbrief ist in den Akten die Helfensteinische Sache betr. Beil. Nr. 1 gedruckt), welche Pfandschaft jedoch im obigen Jahre 1396 aufgehoben wurde. Im Besitz der Herrschaft Wiesensteig erhielten sich, einzelne Verpfändungen, temporäre Veräußerungen abgerechnet, die Grafen von Helfenstein, bis sie mit Graf Rudolf im Jahre 1627 ausstarben.

Was nun den Erwerb der helfensteinischen Güter durch die Stadt Ulm, welche ihn im Jahre 1401 durch K. Ruprecht, später durch K. Sigmund bestätigen ließ, betrifft, so thaten sogleich die Agnaten der Verkäufer, der Grafen Conrad und Friedrich, Einsprache gegen die Veräußerung der Herrschaft, ja noch im 30jährigen Kriege erregte Graf Rudolf von Helfenstein gegen die Stadt Ulm einen Prozeß ex capite praetensae usurariae pravitatis, laesionis enormissimae et malae fidei. Ulm ließ sich aber nicht gerichtlich ein, sondern berief sich auf seinen unvordenklichen, durch kaiserliche Briefe bestätigten Besitz. Rudolf beruhigte sich aber nicht dabei,

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_104.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)