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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen

Die Laudemien oder Gebühren bei Veränderungsfällen (Kauf, Tausch, Erbschaft oder Übergabe) waren sehr verschieden. Bei den Wiesensteiger Falllehen wurde ein Handlohn von 10 Procent des Gutwerths und eine je nach dem Umfang des Lehenguts für allemal festgesetzte geringe Weglösin bezahlt, bei den Erblehen dagegen waren 5 Procent Handlohn und 21/2 Procent Weglösin gewöhnlich. Die ulm’schen Lehenleute gaben von Falllehen, wenn sie nur Feldlehen waren, meist ein Bestandgeld von 20 Procent, selten eine Weglösin, bei geschlossenen Höfen und Huben aber neben dem gleichen Bestandgeld eine sehr beschwerliche Weglösin, den s. g. Drittheil auf dem Felde, d. h. den 3ten Theil aller auf dem Felde stehenden Früchte, zu Stötten sogar die Hälfte. Von Erblehen entrichteten sie gewöhnlich eine Auffahrt (oder Handlohn) von 10 Procent und eine geringe fixe Abfahrt. Bei den Landgarbäckern war die Auf- und Abfahrt nach ihrer Größe zum voraus festgesetzt.

Die Frohnen scheinen früher sehr drückend gewesen zu seyn. Die Wiesensteiger Grundholden waren zu täglichen Diensten verbunden, der Bauer mit dem Zug, der Taglöhner mit der Hand; diese Frohnlast ist schon im Jahr 1824 abgelöst worden. Daneben waren den Gemeinden noch bedeutende Frohnsurrogatgelder für die Befreiung von den Holzfuhren und von den Felddiensten auf den herrschaftlichen Seewiesen (das s. g. Schaarwerkgeld) auferlegt, deren Ablösung neuerlich in Folge des Gesetzes vom 28. October 1836 eingeleitet wurde. Im vormals ulm’schen Theil des Oberamts bestanden neben den Frohnsurrogatgeldern der Lehenleute folgende Naturalfrohnen, welche die Gemeinden zu leisten hatten: die s. g. Amtsdienste zur Bebauung der herrschaftlichen Güter, Steinfuhren zu den öffentlichen Bauten in Ulm, Baufrohnen zu den herrschaftlichen Gebäuden des Orts, die Beifuhr von Besoldungsholz für die Lokal-Beamten, Botengänge. Die beiden erstgenannten Frohndienste wurden schon unter ulm’scher Verwaltung in eine jährliche Geldabgabe verwandelt; sie sowohl, als die 3 andern Leistungen

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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 085. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_085.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)