Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
in dem Forstamt Söflingen mit 1150 Klafter und einem Geldwerth von 16.500 fl.;
in dem Forstamt Blaubeuren 750 Klafter und einem Werth von 5625 fl.;
in dem Forstamt Heidenheim kommen, so weit solches das Oberamt Geislingen berührt, keine Staats-Waldungen vor;
in dem Forstamt Kirchheim, Revier Altenstadt, 594 Klafter und 10.683 fl.
Revier Wiesensteig 898 Klafter und 13.169 fl., und
in dem Forstamt Lorch, da sich hier keine Staats-Waldungen befinden, 0, zusammen 3392 Klafter, oder in Geld 45.977 fl.

Von dem jährlichen Holzertrag wird ungefähr 1/10 als Bau- und Nutzholz verwendet, 1/20 etwa zu Kohlholz, der Überrest aber mit 17/20 zu Brennholz verbraucht.

Das Tannenbauholz beziehen die Oberamts-Insassen von Ulm, wohin hauptsächlich Bauholz auf der Iller gebracht wird.

Die Nebennutzungen bestehen hauptsächlich in der Streu- und Grasgewinnung, weniger in der Ausübung der Waldweide.

Die Streu-Abgaben begreifen die Laub- und Moosstreu, deren Gewinnung in den Staatswaldungen durch nothwendige Beschränkung so viel als möglich unschädlich für die Holzbestände gemacht wird; weniger ist dies in den Waldungen der Gemeinden und Privaten der Fall, wie bereits erwähnt wurde.

Die Grasnutzung findet ohne besondern Nachtheil für die Waldungen statt, da die jüngern Bestände gebannt oder verhängt sind.

Bei dem Mangel an Wiesen auf der Alp ist die Waldgräserei für die sogenannten Kleinhäusler oder Beisitzer fast das einzige Mittel, den Sommer über eine Kuh zu ernähren. Man möchte fast sagen, daß auf diesem Genuß theilweise ihre Existenz beruhe.

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 068. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_068.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)