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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen


Geislingen. Hausen. Stubersheim.
Altenstadt. Hofstett-Emmerbuch. Türkheim.
Amstetten. Kuchen. Überkingen.
Aufhausen. Oppingen. Unterböhringen.
Bräunisheim. Schalkstetten. Waldhausen.
Gingen. Steinenkirch. Weiler.
Großsüßen. Stötten.

2) aus dem ganzen Gebiet der zuvor baierischen Herrschaft Wiesensteig, welche im Jahr 1806 an Württemberg kam, nämlich:

Wiesensteig. Drackenstein. Mühlhausen.
Deggingen. Gosbach. Reichenbach.
Ditzenbach. Hohenstadt. Westerheim.


3) den ehemals reichsritterschaftlichen, zum Kanton Kocher gehörigen, im Jahr 1806 an Baiern, im Jahr 1810 an Württemberg gekommenen Besitzungen

a) des Grafen von Rechberg zu Donzdorf, erblichen Mitglieds der Kammer der Standesherrn, nämlich:
Herrschaft Donzdorf, wozu Donzdorf mit den zugehörigen Weilern und Höfen.
Herrschaft Weißenstein, wozu Weißenstein, Böhmenkirch, Nenningen, Schnittlingen, Treffelhausen gehörten.
b) des Grafen von Degenfeld-Schomburg zu Eybach, nämlich Eybach mit mehreren Höfen.
c) der früher Bubenhofenschen Herrschaft Kleinsüßen, seit 1826 dem Grafen zu Rechberg zugehörig.


II. Natürliche Beschaffenheit.
1. Gebirge und Berge.

Der Oberamtsbezirk gehört, wenn man die Thäler dazu rechnet, ganz der Alp an, welche in verschiedene, durch das Filsthal und dessen Seitenthäler getrennte Äste ausläuft. Eine größere Ebene findet sich nirgends, indem auch auf der Hochfläche der Alp Hügel und Vertiefungen abwechseln.

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 003. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_003.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)