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Durch Vertrag zwischen Württemberg und Löwenstein-Wertheim-Freudenberg vom 22. Novbr. 1805 trat ersteres gegen Antheile an der Herrschaft Adelmannsfelden seine Rechte und Gefälle in Hirschfelden, Rauhen-Bretzingen, Engelhofen, Hörlebach, Rappoldshofen und Ober-Fischach mit aller Landeshoheit, sowie die Lehen und Zinsgefälle in Gschlachten-Bretzingen, auch den großen und kleinen Zehenten zu Michelbach und den Pfarrsatz zu Ober-Fischach, an diese Herrschaft ab.

Ungeachtet dieser wohl sonst beispiellos häufigen Erbtheilungen und fast in’s Unglaubliche gegangenen Zersplitterungen, und obwohl die Herzoge von Württemberg in Folge der gemachten Erwerbungen sich auch als „Graf und Herr zu Limpurg-Gaildorf und Sontheim-Schmiedelfeld, auch Ober-Sontheim“ titulirten, hatte doch die Herrschaft Limpurg ihre politische Selbstständigkeit bis zur Auflösung des deutschen Reichs behauptet. Erst durch die Rheinbund-Acte vom 23. August 1806 fielen die noch nicht württembergischen Antheile unter die Staatshoheit Württembergs, das am 11. September dieselben übernahm und am 17. October sich huldigen ließ. Die Einwohnerzahl der ganzen Herrschaft oder Grafschaft hatte 1785 14.404 betragen. Was die Repräsentation auf Reichs- und Kreis-Tagen betrifft, so führte sie bis 1806 ebensowohl im fränkischen Grafen-Collegium als beim fränkischen Kreise je zwei Stimmen unter dem Namen Limpurg-Gaildorf und Limpurg-Speckfeld. Der Kreis-Matrikular-Anschlag betrug 1720 im Ganzen 64 fl., das Contingent: an Musketieren 104, Grenadieren 5 und an Dragonern 26 Mann, wovon in Friedenszeiten die Hälfte aufzustellen war. Zu Behandlung der polizeilichen, gerichtlichen, finanziellen und geistlichen Angelegenheiten bestanden eigene „Canzleien“ je für die Wurmbrand’schen, Solms’schen, Ober-Sontheim’schen, Gaildorf’schen und Michelbach’schen Landestheile; wogegen im Schmiedelfeld’schen und Gröningen’schen die Geschäfte durch unmittelbare Berichte an die Herrschaften erledigt wurden. Das ganze Gebiet war in 8 Ämter eingetheilt: Stadtamt Gaildorf, wofür drei Stadtamtmänner bestellt waren, weil ebenso viele Herrschaften daran Theil hatten, Landamt Gaildorf (Wurmbrandisch und Pücklerisch), Ämter Gschwend, Ober-Roth, Schmiedelfeld, Unter-Gröningen, Ober-Sontheim und Michelbach. Die Finanzsachen hatten entweder zugleich die Amtmänner oder eigene Kammerräthe, die Forstsachen eigene Forstmeister in jedem Landestheil zu besorgen. Jeder Landestheil hatte auch seine besondere Kriegs- oder Landschafts-Kasse, welche die zu Bestreitung der Reichs- und Kreis-Leistungen bestimmten Steuern zu verwalten und die Marsch-Commissariats- und Quartiers-Sachen zu besorgen hatte. Über die im Limpurgischen giltig gewesenen Gesetze s. Wächter, württ. Privatrecht II., 738 etc.

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_106.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)