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Von den Kochergaugrafen, welche in dem nahen Westheim (im „Rosengarten“ beigenannt, O.A. Hall) ihren Sitz gehabt haben sollen, kamen nach dem frühen Aussterben ihres Geschlechtes Amt und Besitzthum an die Grafen von Rothenburg oder Comburg, deren Familie die 1024, 1027 und 1042 urkundlich als Kochergaugrafen bezeichneten Grafen Heinrich und Ruedger angehört haben mögen. Als auch dieses, in den meisten der zuvor genannten Orten begütert gewesene, Geschlecht erloschen, gelangten durch die Verehelichung Herzogs Friedrich I. von Schwaben mit Agnes, der Tochter Kaisers Heinrich IV., des Saliers, die Güter und Rechte der Rothenburger, insbesondere auch die Kochergaugrafschaft, an die Hohenstaufen, die jetzt um so mehr den größten Theil des Oberamtsbezirkes besaßen, als wohl schon ihr früherer Hausbesitz in den Süden hereingeragt hatte. Ein großer Theil jener Güter war jedoch zuvor schon bei Gründung des Klosters Comburg an dieses gekommen, sowie auch die alten Klöster Murrhardt und Ellwangen schon frühe hier begütert waren. Manche Theile des hohenstaufen’schen Besitzes kamen an die von den Hohenstaufen ausgestatteten Klöster Lorch und Adelberg. Als aber dieses Haus seinem Ende sich zuneigte, gelangten auch die übrigen diesseitigen Güter, wie Gröningen, Schmiedelfeld, Röthenberg, Kransfeld und Buchhorn, in den festen Besitz von Herren, welche sie theilweise zuvor von den Hohenstaufen zu Lehen getragen hatten; so daß wir mindestens seit dem dreizehnten Jahrhundert die Herren von Hohenlohe, Weinsberg und Rechberg und die Grafen von Oettingen als Herren in dem Bezirke treffen, welchen sich jetzt erst die mehr und mehr von Hall heraufrückenden Schenken von Limpurg anreihen. 1

Schenk Walther wurde 1251 von Kaiser Conrad IV. mit dem zum Hausbesitze der Hohenstaufen gehörigen Wildbanne belehnt, der von Geislingen am Kocher bis an die Lein bei Welzheim sich erstreckte und noch einen Theil des Virngrunds in sich begriff. Dieses Lehen, in Verbindung mit den mit ihrem Sitze bei Hall vereinigten Rechten, scheinen die Anknüpfungspunkte ihrer Vergrößerung gewesen zu seyn, die sie allmählig in einem Umfange bewerkstelligten, daß sie am Ende fast ausschließlich als die Herren des Bezirkes erscheinen. Wie ihnen dieß durch Schutzgewährung an die überall vorherrschend gewesenen freien bäuerlichen Grundbesitzer (S. 75), [1] sowie durch Erwerbungen vom niedern Adel, von Haller und Gmünder Bürgern und von Klöstern gelang, und wie sie so auch den größten Theil der Grundherrlichkeit an sich brachten, wird die Ortsbeschreibung des Näheren darthun. Indessen mag, um dort


  1. Noch im Jahr 1342 finden sich in Urkunden Bauern aus Kapf, Vorder-Steinenberg etc. als Zeugen der Verhandlung aufgeführt.
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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 091. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_091.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)