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in dieser Hinsicht, da auch das Gemeinde-Vermögen im Allgemeinen unbedeutend ist, die Last auf die Gemeindeangehörigen umzulegen ist.


4. Kataster und Steuern.[1]
(Vergl. Tab. III.)

Gegenstand des Oberamts-Katasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1849/50:

Grundeigenthum, zu einem Reinertrag eingeschätzt von 221.433 fl. 40 kr.
Grundgefälle, in dem steuerpflichtigen Jahresbetrag berechnet von 2921 fl. 15 kr.
Gebäude, nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von 1.382.671 fl. 0kr.
Gewerbe, zu einer jährlichen Steuersumme eingeschätzt von 3125 fl. 01 kr.
Die umgelegten direkten Staatssteuern betrugen im Jahr 1849/50 für den ganzen Bezirk 23.131 fl. 15 kr.
davon auf Grundeigenthum zu 17/24 18.456 fl. 15 kr.
daon au Gefälle 243 fl. 15 kr.
daon au Gebäude zu 4/24 2508 fl. 15 kr.
daon au Gewerbe zu 3/24 1924 fl. 15 kr.

Es fallen somit in den Bezirk durchschnittlich auf 1 geographische


  1. Was die bis 1806 bestandenen Steuern in den Limpurg’schen Herrschaften betrifft, so sind hervorzuheben: die Kammersteuer, welche von der Herrschaft beim Verkaufe von Domanialgütern angesetzt worden ist; die Pfingst- und Mathäi-Schatzung, auch ordinari oder herrschaftliche Kammerschatzung genannt, welcher alle Gebäude, Feldgüter und Gewerbe in der Art unterlagen, daß von jedem 100 fl. Steuer-Capital je 30 kr. zu einem Umschlag für die Herrschaft erhoben wurde (es wurden jährlich 1, 2 bis 3 Umschläge gemacht). Daneben bestand noch eine Pflegschafts-Schatzung, bestehend in 30 kr. von je 100 fl. Capital pflegschaftlichen Vermögens. Verschieden hievon war die Extra oder landschaftliche Schatzung, dessen Anlagekapital etwas geringer war und welche von den „Landschafts-Kassieren“ zu Bestreitung der sogenannten Kriegskosten erhoben wurde (Limpurg hatte übrigens keine Landschaft oder Landstände). An indirekten Steuern bestanden: Umgeld, 3 Maß vom hällischen (in 29–30 Schenkmaßen bestehenden) Eimer; Brennhafen-Gelder, Zölle aller Art, zu Land und auf dem Kocher, Guldenzoll von verkauftem Vieh, sowie Concessions-Gelder verschiedener Art. Für aufgehobene Kammersteuer, Pfingst- und Mathäi-Schatzung und Umgeldsgefälle wurden die Standesherren aus der Staatskasse entschädigt, soweit solche Abgaben als frühere Kammer-Einkünfte sich darstellten, welche neben den Contributionen für Reichs- und Kreis-Prästanden erhoben wurden.
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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 089. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_089.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)