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in dieser Hinsicht, da auch das Gemeinde-Vermögen im Allgemeinen unbedeutend ist, die Last auf die Gemeindeangehörigen umzulegen ist.
4. Kataster und Steuern.[1]
(Vergl. Tab. III.)
Gegenstand des Oberamts-Katasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1849/50:
Grundeigenthum, zu einem Reinertrag eingeschätzt von | 221.433 fl. 40 kr. | ||
Grundgefälle, in dem steuerpflichtigen Jahresbetrag berechnet von | 2921 fl. 15 kr. | ||
Gebäude, nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von | 1.382.671 fl. | ‒||
Gewerbe, zu einer jährlichen Steuersumme eingeschätzt von | 3125 fl. | 1 kr.||
Die umgelegten direkten Staatssteuern betrugen im Jahr 1849/50 für den ganzen Bezirk | 23.131 fl. | ||
davon auf Grundeigenthum | zu 17/24 | 18.456 fl. | |
„ „ Gefälle | 243 fl. | ||
„ „ Gebäude | zu 4/24 | 2508 fl. | |
„ „ Gewerbe | zu 3/24 | 1924 fl. |
Es fallen somit in den Bezirk durchschnittlich auf 1 geographische
- ↑ Was die bis 1806 bestandenen Steuern in den Limpurg’schen Herrschaften betrifft, so sind hervorzuheben: die Kammersteuer, welche von der Herrschaft beim Verkaufe von Domanialgütern angesetzt worden ist; die Pfingst- und Mathäi-Schatzung, auch ordinari oder herrschaftliche Kammerschatzung genannt, welcher alle Gebäude, Feldgüter und Gewerbe in der Art unterlagen, daß von jedem 100 fl. Steuer-Capital je 30 kr. zu einem Umschlag für die Herrschaft erhoben wurde (es wurden jährlich 1, 2 bis 3 Umschläge gemacht). Daneben bestand noch eine Pflegschafts-Schatzung, bestehend in 30 kr. von je 100 fl. Capital pflegschaftlichen Vermögens. Verschieden hievon war die Extra oder landschaftliche Schatzung, dessen Anlagekapital etwas geringer war und welche von den „Landschafts-Kassieren“ zu Bestreitung der sogenannten Kriegskosten erhoben wurde (Limpurg hatte übrigens keine Landschaft oder Landstände). An indirekten Steuern bestanden: Umgeld, 3 Maß vom hällischen (in 29–30 Schenkmaßen bestehenden) Eimer; Brennhafen-Gelder, Zölle aller Art, zu Land und auf dem Kocher, Guldenzoll von verkauftem Vieh, sowie Concessions-Gelder verschiedener Art. Für aufgehobene Kammersteuer, Pfingst- und Mathäi-Schatzung und Umgeldsgefälle wurden die Standesherren aus der Staatskasse entschädigt, soweit solche Abgaben als frühere Kammer-Einkünfte sich darstellten, welche neben den Contributionen für Reichs- und Kreis-Prästanden erhoben wurden.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 089. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_089.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 089. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_089.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)