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Regel und sind nur solche Güter, welche als früheres Eigenthum des Staats oder der Grundherren zehentfrei verkauft worden, vom Zehenten frei. Der lebendige oder Blut-Zehenten war gleichfalls Regel, ist aber, soweit der Staat hiezu berechtigt war, schon vor 1848 allermeist abgelöst worden. Die Zahl der Zehentmarkungen ist 240. Den größten Theil der Zehenten bezieht der Staat; er besaß Anfangs 1851 im Ganzen 315 Zehentrechte, wovon 21 mit andern Zehentherrschaften theilbar, nämlich 147 große, 91 kleine, 60 Noval-, 13 Heu- und 4 lebendige Zehenten, welche in mehrjährigen Pacht gegeben waren und dem Jahre nach 7213 fl. 49 kr. in Geld und 16956/8 Sch. Früchte nach Rauhem ertrugen. Den Betrag der standesherrlichen Zehentrechte s. S. 73–74. Das Zehentablösungsgesetz von 1849 ist im Oberamt gut aufgenommen worden. Soweit die Zehenten nicht schon durch das Gesetz aufgehoben sind, waren sie bis Ende 1851 sämmtlich zur Ablösung angemeldet, mit alleiniger Ausnahme derjenigen von Gantenwald und Imberg, Hohnkling, Gerhof, Plapphof und Rezenhof.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.

Das Oberamt ist dem Jagstkreise zugetheilt. Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariate, das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt und Oberamtspfleger, und das Cameralamt ihren Sitz in Gaildorf. Der Cameralamtsbezirk entspricht seit 1. Juli 1838, wo derselbe durch Abtretungen von den Cameralämtern Lorch und Murrhardt vollends abgerundet worden, ganz dem Oberamtsbezirke. In Beziehung auf das Forstwesen ist das Oberamt den Forstämtern Comburg, Lorch, Reichenberg und Crailsheim zugetheilt. Hinsichtlich der Straßen- und Wasser-Bauten ist es der Inspection in Hall, hinsichtlich der Hochbauten jener in Ellwangen zugewiesen. Die Verwaltung der Wirthschaftsabgaben liegt dem Umgelds-Commissariat in Hall ob. Das Postamt Gaildorf war mit der Post-Expedition in Gschwend bis unlängst dem Oberpostamte in Heilbronn untergeben, steht aber jetzt unmittelbar unter der Centralstelle. Dem Oberamtsgerichte ist das Amtsnotariat in Gschwend untergeordnet, mit den Gemeinden Altersberg, Eschach, Frickenhofen, Gschwend, Hausen, Ober-Gröningen, Ober-Roth, Ruppertshofen, Unter-Gröningen, Vichberg und Vorder-Steinenberg; die übrigen Gemeinden gehören dem Gerichtsnotariat an. Bezüglich der Forstverwaltung ist zu erwähnen, daß im Bezirke 4 Reviere sind: Schmiedelfeld, Unter-Gröningen und Winzenweiler

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 078. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_078.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)