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bildet die Standesherrschaft eine standesherrliche Gemeinschaft, deren Stimme eines der Häupter des Hauses (dermalen der Erstgenannte) auf Lebenszeit führt.

4) Limpurg-Gaildorf-Waldeck; Besitzerin: Gräfin Amalie Charl. Aug. Wirths, geb. 7. Sept. 1785, Wittwe des Grafen Georg Friedr. Carl von Waldeck-Pyrmont. Die staatsrechtlichen Verhältnisse sind durch die K. Verordng. v. 25. Aug. 1819 (Reg.-Bl. S. 525 etc.) geordnet. Die Standesherrschaft (Ab. VII.) besteht aus 13/24 des Solms-Assenheim’schen Antheils an der Herrschaft Limpurg-Gaildorf und begreift 3/4 am alten Schlosse zu Gaildorf, 9041/8 M. Wald, das Schloßgut Waldeck und 1885/8 M. sonstiges Grundeigenthum. Die Zehenten und andern Grundgefälle haben vor 1836 etwa 3000 fl. ertragen. Hinsichtlich der Vertretung in der Kammer der Standesherren bilden die Standesherrschaften Limpurg-Gaildorf-Waldeck und Limpurg-Gaildorf-Ober-Roth eine standesherrliche Gemeinschaft, deren Stimme jedoch dermalen ruht.

5) Limpurg-Gaildorf-Ober-Roth; Besitzerin: Gräfin Caroline Fried. Louise Elis. Henr. Charl. von Ysenburg-Büdingen-Meerholz, geb. 24. Januar 1786, und deren Schwester Gräfin Louise Wilh. Sophie Emilie von Ysenburg-Büdingen-Meerholz, geb. 15. März 1793, beide zu Frankfurt a. M. Durch die K. Verordnung v. 21. Nov. 1819 (Reg.-Bl. S. 823) sind die staatsrechtlichen Verhältnisse festgestellt. Die Standesherrschaft (Ab. VII.) besteht aus 5/24 des Solms-Assenheim’schen Antheils an der Herrschaft Limpurg-Gaildorf und begreift bloß 650 M. Wald, an Zehenten vor 1848 nach den Ablösungspreisen 474 fl. 10 kr., die Grundgefälle berechnen sich nach denselben auf 10.263 fl. 31 kr. Ablösungs-Capital. Über die landständische Repräsentation s. zuvor.

6) An der vormaligen standesherrlichen Gemeinschaft Limpurg-Sontheim-Ober-Sontheim (Ab. VII.), welche nun mit dem Staatsgut vereinigt ist, sind noch die Gräfinnen von der Recke-Volmerstein, Caroline Amalie und Theresie, beide geborne Prinzessinnen von Bentheim-Tecklenburg in Preußen, zu 11/3024 betheiligt.

Die Rechte der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein in den Gemeindebezirken Hütten und Ober-Roth sind 1849 abgelöst worden. Außerdem besitzen grundherrliche, übrigens schon zur Ablösung angemeldete, Rechte die Freiherren vom Holtz in den Gemeindebezirken Eschach und Gschwend und der Freiherr von Wöllwarth in der Gemeinde Unter-Gröningen. Auf die Ausübung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizei, sowie der Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei hatten die genannten Herrschaften schon vor dem Erscheinen des diese

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 074. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_074.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)