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(Im Oberamt Hall war 1843 der letztere 6.668.450 fl., im Oberamt Welzheim 1842 – 3.038.275 fl.)

Der durchschnittliche Werth eines Gebäudes ist somit nach dem Brandversicherungs-Anschlag 711 fl. 36 kr.


V. Nahrungsstand.


1. Hauptnahrungsquellen.

Die Haupterwerbsmittel bestehen in der Viehzucht und dem Waldbau, weniger im Ackerbau, welcher durchschnittlich nicht oder kaum die unumgänglichsten Bedürfnisse befriedigt.

Die Gewerbe-Industrie ist überall von keinem Belang und ganz unbedeutend in den Waldgemeinden.

2. Vermögen.

Nach der in den bisherigen Oberamtsbeschreibungen angenommenen Berechnungsweise ergibt sich als Geldwerth des in Tabelle II. aufgeführten unbeweglichen Vermögens im 20fachen Betrag des für das Steuer-Provisorium geschätzten jährlichen Ertrages

die Summe von 005.685.370 fl.
als Werth der Gebäude, einschließlich des Gebäude-Areals, (Tab. I und II) nach dem Steuer-Cataster 1.382.671 fl.
7.068.041 fl.
dazu der Werth des Viehstandes (Tab. I.) nach dem Stand am 1. Januar 1850 535.693 fl.
Summe       7.603.734 fl.

Hienach kämen durchschnittlich an Vermögen auf Einen Bezirks-Einwohner 271 fl. 34 kr. und auf Eine Familie 1315 fl. 55 kr. (Im Oberamt Hall 2062 fl. 38 kr., im Oberamt Welzheim 1307 fl.)

Den allgemeinen Preisen mehr annähernd, läßt sich jedoch über den Geldwerth des unbeweglichen Vermögens und des Viehstandes folgende Berechnung aufstellen:

A. Werth der Gebäude, nach dem Brandversicherungs-Anschlag 3.734.500 fl. 0– kr.
B. Werth des Grund-Eigenthums, nach den Ergebnissen der Landes-Vermessung und den für das Steuer-Cataster zu Grund gelegten Schätzungen des Rein-Ertrags:
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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 046. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_046.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)