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angehörigen einstockigen Häuser nicht von Bedeutung; die Mehrzahl hat zwei Stockwerke und steht mit der Scheune unter demselben Dache. Die Stockhöhe ist 7–8, höchstens 9 Fuß. Im untern Stock ist neben dem Stall bald eine Webstube oder eine andere Werkstätte, bald eine Branntweinbrennerei-Einrichtung, Holzlege u. dergl.; im obern Stock ist die Wohnung mit Küche, Kammern u. s. w. Größere Bauern aber besitzen abgesonderte Scheunen und daneben manchmal frei stehende Wagenhütten, wozu hin und wieder ein eigenes Ausdinger-Häuschen kommt. Auf dem Lande ist in der Regel der erste Stock, und wenn auch nicht ganz, doch so weit, als der Stall in dem Hause geht, von Stein; das Weitere ist gleichfalls von ausgemauertem Fachwerk. Rothbemalte Kreuzstöcke und grüne Läden bezeichnen in der Regel die Wohnung der Wohlhabenderen. An älteren Gebäuden, namentlich Scheunen, sieht man meistens noch die früher allgemein üblich gewesene Vertäferung, zum Theil ebenfalls mit rothem Anstrich. In neueren Zeiten werden die Wettergiebel des bessern Schutzes wegen auch mit gut gebrannten Dachziegeln behängt.

Strohdächer finden sich keine; Schindeldächer kommen blos noch im Oberlande vor, aber auch hier nur noch hin und wieder auf alten Scheunen und geringen Wohnhäusern.

Über holzersparende Einrichtungen ist der Artikel „Waldbau“ zu vergleichen.

In architektonischer Hinsicht sind das alte Schloß in Gaildorf, die Schlösser in Ober-Sontheim und Unter-Gröningen und die Kirchen von Münster, Ober-Fischach, Michelbach, Mittel-Roth und auch Ober-Roth interessant. Bemerkenswerth ist, daß – Dank dem Kunstsinne des Reformators Brenz[WS 1] – wie in dem Oberamt Hall, so auch in diesem sich mehr alte Kunstwerke an Malerei und Sculptur in den Kirchen erhalten haben, als in anderen Gegenden des Landes, namentlich – wie die Ortsbeschreibung zeigt – in Eschach, Eutendorf, Groß-Altdorf, Heerberg, Mittel-Roth, Ödendorf und Thonolzbronn.


C. Werth und Eigenthum.

Nach dem Steuer-Cataster von 1849 (vergl. Tab. III.) welcher in Folge des Gesetzes vom 18. Juni 1849 durch die bis dahin steuerfrei gewesenen standesherrlichen etc. Gebäude noch Zuwachs erhält, beträgt der Anschlag der steuerbaren Gebäude 1.382.671 fl.; nach dem Gebäudesteuer-Cataster von 1850 aber beläuft sich die Zahl der steuerbaren Gebäude auf 5093; und der Gebäudesteuer-Cataster-Anschlag auf 1.401.445 fl., mithin der durchschnittliche Werth eines Gebäudes auf 274 fl. 58 kr. Der Werth der versicherten Gebäude berechnet sich nach dem Brandversicherungs-Anschlag auf 3.734.500 fl.

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 045. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_045.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)