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Nicht lange hernach besaß aber Freyberg wieder das Ganze. Nach seinem und seiner Wittwe Tod fiel das Gut seiner Tochter Anna Margaretha, mit dem k. k. Generalwachtmeister Wilhelm von Guyn verheirathet, zu. Als dieser gestorben war, verkaufte es die Wittwe 1665 an Ferdinand von Degenfeld, von welchem es an seine Tochter, die Raugräfin N. von der Pfalz, und nach dem 1733 erfolgten Tode ihrer Tochter Louise durch Vermächtniß an ihre Nichte, Maria Gräfin von Schomburg, gelangte. Durch deren Verehelichung mit dem Grafen Christoph Martin von Degenfeld (von nun an „Degenfeld-Schomburg“) kam das Gut mit hoher und niederer Obrigkeit an das degenfeldsche Haus (S. 175), das auch bis heute im Besitze geblieben ist. Zu jener Zeit (1760) zählte Salach 60 Unterthanen, nemlich: 1 Bauer, 11 halbe Bauern, 2 Wirthe, 2 Müller, 16 Söldner und 28 Häusler und Handwerker. Die Güter waren allermeist fallbar, die Leibeigenschaft aber abgekauft. Die Unterthanen saßen, neben gewissen vorausbestimmten Frohnen, zu ungemessenen täglichen Diensten. Das Gut fiel mit den oben beschriebenen Parcellen und der Hohheit über den Hof zu Kitzen mit Groß-Eislingen unter württembergische Staatshohheit.

Im dreißigjährigen Kriege, 1635, war das Dorf Salach „ganz wüst, öd vnd schier gar ohnbewohnt.“

Die Pfarrei Salach ist alt. Bereits 1397 wird Ulrich Malse als Pfarrer genannt. Unter Rechberg konnte die Reformation nicht Eingang finden. Nachdem aber Herzog Friedrich Besitz ergriffen, ließ er sich auch die Einführung derselben angelegen seyn; wie denn am 23. Juli 1603 durch Special, Untervogt und Keller der Meßpriester entfernt und an Weihnachten David Börtlin als evangelischer Pfarrer nach Salach verordnet ward, welcher 32 Jahre im Amt blieb und die ganze Parochie reformirte. Nach der nördlinger Schlacht mußte er aber fliehen und wurde er auch nicht wieder auf die Pfarrei berufen. Denn inzwischen hatte Guyn die Herrschaft erhalten, welcher sofort durch die Jesuiten in Göppingen die katholische Religion so viel möglich wieder einführen ließ und auf mehrfache Aufforderungen von Seiten des Herzogs, dem Vertrage mit Freyberg gemäß einen evangelischen Pfarrer wieder einzusetzen, nicht achtete. Nach manchen ärgerlichen Auftritten [1] kam es denn endlich

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 281. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_281.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Weil Guyn den Evangelischen von Salach den Besuch benachbarter evangelischer Kirchen verbot, die Kirche durch einen Kapuziner versehen ließ und den von Württemberg verordneten evangelischen Pfarrer (Deckinger von Ulm) nicht einließ, so zogen die Beamten von Göppingen den 8. Sept. 1650 mit bewaffneter Mannschaft in Salach ein, öffneten die Kirche und setzten denselben durch den Special ein. Aber kaum waren sie abgezogen, so ließ Guyn denselben durch „einige starke ledige Gesellen“ über die Markung hinausführen. Er wurde zwar den 15. Oktober wieder eingesetzt, aber schon am andern Tage mit Gewalt über das Territorium geschleppt. Ihm wurde zu seinem Schutze am 19. Oktober ein Commando von 20 Musketieren nach Salach gelegt, das auf die Versicherung Guyns, den evangelischen Gottesdienst zu gestatten, am 29. Nov. 1650 wieder abberufen ward. Es entstanden aber aufs Neue Streitigkeiten, die durch den oben bemerkten Vertrag vom 29. August 1655 (den Sattler IX. 97 nur erwähnt) dahin beigelegt wurden: 1) die Frage, wie es mit Ausübung der Religion in Salach zu halten, soll bis auf künftige Reichstagsverabschiedung beruhen bleiben. Bis dahin soll 2) Guyn bei Bürgerannahmen zwischen Kath. und Evang. keinen Unterschied machen, und 3) die evang. Konfession wie zuvor ungehindert in Salach ausüben lassen. 4) Diese pfarrlichen Verrichtungen sollen einem benachbarten evang. Geistlichen, der bis auf weiteres in Salach selbst nicht wohnen soll, übertragen werden und den evang. Einwohnern überlassen seyn, ihre Kinder in eine beliebige Schule in der Nachbarschaft zu schicken. 5) Der kath. Gottesdienst soll durch einen gleichfalls nicht in Salach wohnenden Priester versehen werden und 6) in der Kirche daselbst sowohl der evang. als kath. Gottesdienst, der erstere von 10 Uhr an, Statt finden. 7) Der evang. Pfarrer soll die Hälfte des großen und den ganzen kleinen und lebendigen Zehenten von den evangelischen, der kath. Pfarrer die andere Hälfte des großen und den ganzen kleinen und lebendigen Zehenten von den katholischen Einwohnern beziehen.