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zwei Ästen 1729 die Güter in zwei gleiche Hälften getheilt und den Brüdern Fr. Ludwig und Fr. Maximilian die Güter und Gefälle zu Eschenbach, Schlath, Iltishausen und Lothenberg, Fr. Reinhard aber jene zu Jebenhausen durch das Loos zu Theil. Wie es mit der erstgedachten Hälfte erging, haben wir bei Eschenbach gesehen. Zu dem Rittergut Jebenhausen aber gehörten 1759 im Orte selbst 49 Unterthanen, nämlich 6 Bauern, 9 Söldner, 4 Wirthe und 30 Kleinhäusler. Sie hatten ungemessene Jagdfrohnen und Botengänge zu leisten, für andere Frohnen Surrogate zu bezahlen und besaßen die meist zersplitterten Güter theils als Erblehen und theils als Gnadenlehen. — Die grundherrlichen Rechte standen im Übrigen hauptsächlich dem Stifte Faurndau und dem Kl. Adelberg, doch ohne Obrigkeit, zu. Zur Zeit der Reformation besaß ersteres 2 Höfe und 11 Lehen und letzteres 2 Gnadenlehen. (S. auch S. 158.) Diese letzteren wurden 1760 an Liebenstein vertauscht. S. Schlath. Zu bemerken ist noch, daß Raban von Liebenstein 1591 eine Dorfordnung gab, wonach der Ortsherr seine 12 beeidigten Richter und die Gemeinde ihre 6 Deputirten hatten und daß die Appellation von dem Gericht an den Ortsherrn ging.

Durch die Rheinbundakte kam das Rittergut 1806 unter die Hohheit Württembergs. Die dermaligen Gutsherren sind: Frhr. Ludwig Wilhelm v. Liebenstein zu Padang auf der Insel Sumatra, Frhr. Carl Ludwig Friedrich v. Liebenstein in Jebenhausen, und Frhr. Gustav Adolph v. Liebenstein in großh. badenschen Militärdiensten. Bei den lauffener Gefällen sind die Frhr. Wilhelm und Joh. Ludwig Fr. von der eschenbacher Linie mitbelehnt.

Der hiesigen Capelle gedenkt bereits eine Urkunde von 1301, worin von dem faurndauer Chorherrn Berchtold de Kirchain in Yebenhusen die Rede ist und woraus erhellt, daß der Ort schon damals Filial von Faurndau war. Die alte Caplaneipfründe wurde erst 1431 durch die Freigebigkeit der hiesigen Badgäste hinreichend dotirt. [1] Die Verleihung stand der Ortsherrschaft, die Präsentation

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_257.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Am 15. März 1431 bittet der Propst von Faurndau den Bischof: »quod tum hactenus nonnullis decursis annis multi utriusque sexus homines de diversis hujus terre locis in villa Yebenhusen ad termas causa balnearum confluentes ad perpetuam missam in capella ejusdem ville edificata . . non dotata et in altari inibi posito fundandam et instituendam manus suas porrexerint efficaciter« und da diese Capelle sub ditione et parochia des Stiftes stehe, auch die Dotation so groß sey, »quod sacerdotem in illo officiare speramus, et si non eminenter, tamen competenter« leben könne, um Bestättigung dieser Dotation, die auch am 23. d. M. erfolgte.