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Groß-Eislingen. An der Schule stehen 1 Schulmeister, 1 Unterlehrer und 1 Gehülfe. Der Schulfonds war am 1. Juli 1842 815 fl. Die Schule ist alt; „Peter Rösch, den man nennt Schulmeister“ verkauft 1466 dem Kl. Adelberg einen Zins aus einer hiesigen Wiese. Das erste Schulhaus baute die Gemeinde 1588. Eine Industrieschule und die obenerwähnte Kleinkinderschule wurden 1838 von dem jetzigen Ortsgeistlichen gegründet. Der Gottesacker ist der oben erwähnte Kirchhof.

Zugehörungen der Gemeinde sind der 1/2 St. entfernte, an der nach Göppingen führenden Steig gelegene, Eitlenshof und 3 Wohnhäuser von Lothenberg, welche auf Heininger Markung stehen, aber zur Pfarrei Eschenbach gehören. (S. oben S. 184.)

Die älteste Geschichte von Heiningen ist in Dunkel gehüllt. Der Sage nach hatte schon Kaiser Barbarossa den Ort zu einer Stadt bestimmt gehabt, in der Mitte desselben soll ein großer schöner Brunnen, mit dem hohenstaufischen Löwen geziert, gestanden haben. Als Herren des Ortes, der jedenfalls von hohem Alter ist, und – wie der Ammanshof (s. unten) vermuthen lässt – einer königlichen Villa seine Entstehung zu danken haben wird, finden wir zuerst die Herzoge von Teck. Herzog Conrad III. von Teck war es, welcher laut Diploms vom 6. Nov. 1284 von Kaiser Rudolph dem Orte dasselbe Stadtrecht auswirkte, welches Freiburg im Breisgau genoß; Rechte, welche Graf Eberhard im Bart am Dienstag nach Thomas 1489 bestätigte. Der Kaiser bewilligte Jahr- und Wochen-Märkte und versprach den Kaufleuten sicheres Geleit. Es wurde, der Sage nach schon unter Barbarossa – nicht eine Mauer, sondern – ein Graben um den Ort gezogen, [1] ein Wall aufgeworfen und das obere und untere Thor gebaut. Mit Boll kam aber 1321 auch das Amt Heiningen von Teck an Württemberg (oben S. 167). Allem Anscheine nach sind jedoch hierunter nicht alle Güter und Rechte, sondern nur diejenigen zu verstehen, welche die Herzoge Conrad IV. und Ludwig VII. besaßen. Das Besitzthum ihres Bruders Simon II. (s.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_221.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Dieses Gehäge oder Stadtwehr, das nach einer alten Handschrift „da gat vm den Markt Huningen, hat man hingeliehen dergestalt, daß welcher einen Theil daran hat, der soll völlig vier gute Schuh breit ein gut Hag lassen stahn vnd ziehen, vnd vßerhalb einen guten Zaun machen lassen, so weit ein jeder an der Gemeind ihn hat. Item soll ihrer keiner kein Vßgang über die Gemein hinein oder hinauß lassen gan,“ bei Strafe von 19 Sch. Vor etwa 300 Jahren war noch der Ort durch diesen Graben geschützt, vor etwa 80 – 90 Jahren aber diese Anordnung schon ganz zerfallen. Auch das thüringensche Dorf Wolfsbehringen bei Gotha war mit einem solchen Wall und Graben umgeben. (Gräters Bragur III. S. 111.)