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seiner Vetter, einen Vergleich; als aber 1599 auch seine Linie erloschen (s. Staufeneck), ergriff Würzburg Besitz, ließ sich huldigen und belehnte 1623 den letzten Sprossen desselben Hauses, das der erste Besitzer des Ortes gewesen – den Grafen Rudolph v. Helfenstein. Nach dessen kinderlosem Absterben 1627 nahm Würzburg das Gut wieder in eigene Verwaltung und verlieh es erst 1639 an Veit Gottfried und Georg Ludwig von Wernau, obgleich Rechberg den Prozeß fortsetzte und Caspar Bernhard von Rechberg 1644 sogar in das Dorf einfiel und sich huldigen ließ. Die Wernau behaupteten sich jedoch im Besitze, bis diese Familie mit Conrad Wilhelm von Wernau, Bischof von Würzburg, 1684 erlosch. Nach längerer Selbstverwaltung wurde 1724 Lotharius Gottfried Heinrich v. Greifenklau, würzburgischer Geheimerath, belehnt, der aber das Gut 1738 wieder abtrat, worauf es 1744 an das Geschlecht der von Bubenhoven kam. Diese veräußerten 1765 das Lehen an die von Welden. Damals zählte dieses Gut 5 ganze und 3 halbe Bauern, 13 Söldner, 2 Wirthe, 2 Müller, 1 Ziegler, 26 begüterte Handwerker und 56 begüterte Taglöhner, wozu noch 28 unbegüterte Handwerker und Taglöhner kamen. Fast Alle hatten sich von der Leibeigenschaft frei gekauft und ihre früher fallbaren Güter erblich gemacht, welch letzteres meist 1710 gegen Erlegung eines Kaufschillings und Übernahme von 55 fl. jährlicher Schloßsteuer geschehen war. Joseph Carl von Welden und seine zwei mitbelehnten Brüder verkauften aber das Gut schon am 23. April 1776 an die Grafen Friederich Christoph und August Christoph v. Degenfeld-Schomburg um 49.000 fl. Die Verkäufer wurden eventuell mitbelehnt, verzichteten aber auf allen Genuß aus dem Gute. Durch den Reichsdeputationsschluß kam 1803 das nun wieder mit Staufeneck verbundene Gut unter die Oberlehensherrlichkeit Bayerns, und durch die rheinische Bundesakte und den Staatsvertrag mit Bayern vom 13. December 1806 unter die Staatshohheit und Oberlehensherrlichkeit Württembergs. – Die Geschichte des kleineren Theils (1/3) des Dorfes ist kurz folgende. Er war mit Vogtei und Grundherrlichkeit im Besitze einiger hohenstaufen’schen, helfenstein’schen und teck’schen Dienstleute, die – meist im fünfzehnten Jahrhundert – ihre Rechte an Stifte, Klöster etc. verkauften. Das Stift Faurndau kaufte 1438 von Erpf von Ahelfingen einen Hof mit Vogtei und aller Obrigkeit; ums J. 1437 und 1440 kauften die Pfleger des nachmaligen Stiftes Oberhofen 18 Lehen und 2 Sölden von Erpf v. Ahelfingen von Hohen-Ahelfingen und von Hans Staufer von Blosenstaufen. Mit den Gütern, welche der Letztere verkaufte, war der Schützen- und Hirtenstab verbunden; denn der Besitzer derselben habe „dem Hirten das gemein Vieh darzuschlagen, davon git ihm der Hirt 4 Sch. Heller

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_203.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)