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alle die Wiler, Lüt vnd Gut... als sie von Alter her gehört hant in die zwei Ampt ze Huningen vnd ze Bolle, vnd als sie vnser Vater selig, Herzog Chunrat vnd wir herbracht haben“ — um 2000 Pfd. Heller. Das, was nun Württemberg erworben, begriff aber in Beziehung auf Boll blos die Hoheit und Vogtei in sich. Denn Württemberg besaß noch 1524 hier nur die Hoheit und Obrigkeit, 54 Pf. 10 Sch. Heller Steuer, einen Badstubenzins, 34 Sch. 41/2 Simri Vogtkorn, sowie Zinshühner aus 6 Höfen, 6 Lehen, 22 Sölden und 24 Häusern zu Boll, und aus 1 Hof, 15 Lehen und 3 Sölden zu Sehningen. (Einen Hof, den Leonhards-Hansenhof, erwarb die Kellerei erst 1540 von der Stiftungsverwaltung.) Die grundherrlichen Rechte aber waren, von dem Stifte Boll her, ausschließlich in den Händen des Stiftes Oberhofen. Im Jahr 1789 verkaufte der Kirchenrath die Schäferei zu Sehningen an Privaten.

Boll war, wie wir zuvor sahen, in alten Zeiten der Sitz eines eigenen Amtes, dessen Bestandtheile aber, bei den allgemeinen Ausdrücken der Verkaufsurkunde von 1321, nicht angegeben werden können. In der eigenen Schießstätte, welche noch 1633 Boll hatte, mag sein letzter Rest zu erkennen seyn. Zu den „Beinutzungen“ des Schultheißen gehörte, daß ihm jährlich ein Maier zum Ackerbau frohnen und dienen mußte. — Was Boll 1547 und im dreißigjährigen Kriege erlitten, ist oben S. 102 bemerkt. Noch ist auszuheben, daß 1828 das Haus des damaligen Schultheißen, worin sich eben alle Rechnungen der Gemeinde- und Stiftungs-Pflege befanden, abbrannte.

Die Kirche und das Stift sind nach obigen Angaben 1100 Jahre alt; dasselbe Alter hat also auch die Pfarrei. Des Stiftes wird in den noch vorhandenen Urkunden erstmals am 27. Nov. 1153 gedacht, wo Kaiser Friedrich I. das Stift eine „prepositura censualis“ nennt, quarum census ad usus canonicorum des Hochstiftes Constanz gehören. (Neugart, Cod. dipl. Alem. II. 87.) Dieser Zins wurde 1367 auf 3 Goldgulden jährlich vestgesetzt. In einer Urkunde von 1276 kommen als Zeugen vor »Marquardus prepositus ecclesie de Bolle, Eberhardus canonicus in Bolle, Hainricus custos ibidem.« Den Propst Marquard finden wir noch 1288. Seine Stelle bekleidete 1315 bis 1317 Herzog Ludwig VII. von Teck, und 1332 kommt sogar ein Graf Ulrich von Württemberg, nachher Propst von St. Guido, als Propst von Boll vor. Der Letzte, der diese Würde inne hatte, war Raban oder Rafan von Liebenstein, welcher 1454 einen dem Stifte gehörigen Hof in Boll verlieh. Er war zugleich Domherr in Mainz, und wurde wegen der nach dem Tode des Kurfürsten Erzbischofs Dieterich in dem Mainzer Capitel entstandenen

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_167.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)