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Reichsdorf“ gewesen, auf sich beruhen lassen müssen. Sodann bemerkt das Kellerei-Lagerbuch von 1477, das Dorf reiche der Kellerei „vmb Schirms willen“ jährlich 30 Sch. Haber und 15 Hühner. Die letztere habe der Schultheiß indessen eingezogen „vnd einem jeden mins gnedigen Herrn Amptmann oder Knecht, der gen Bechenriet ist kommen, davon zu essen geben, vnd die, so überblieben sind, dem Vogt zu Geppingen vff Wihennechten geben vnd ihn damit geeret.“ Überdieß erhielt der Vogt 1 Pfd. Heller, „daß er dem Dorf zu Schirm desto williger sey.“ An den grundherrlichen Rechten hatte Württemberg schon frühe Antheil, da schon 1100, wie oben S. 134 gezeigt, Graf Conrad seine Güter zu „Pathicanried“ dem Kl. Blaubeuren schenkte. Das Kl. Adelberg erwarb von einigen Teckschen Ministerialen Rechte; so kaufte es 1332 um 15 Pfd. Heller von Wartmann Risch seine Vogteirechte über „des Beggen gut in dem Wiler zu Betchenriet,“ bestehend in jährlichen 15 Schilling Geld, 12 Sr. Dinkel, 12 Sr. Haber, 100 Eiern und 6 Hühnern. Mit ihm siegelt sein Herr, Herzog Conrad von Teck. Der größere Theil des Adelbergschen Besitzthums scheint aber vom Kl. St. Georgen herzurühren, da es von diesem 1199 und 1331 beträchtliche Güter zu Betzgenried und Schopfloch, Hochdorf, Holzhausen und Jebenhausen erworben hat. (Cleß III. 19.) Im J. 1537 besaß Adelberg 1/2 Hof, 2 halbe Huben, 33/4 Lehen und 11/2 Sölden. [1] Das Kl. Blaubeuren besaß hier damals 15 Lehen. Außer diesen waren noch das Stift Boll und die Pfründe auf St. Johannes Altar in der Stadt Göppingen hier begütert; jenes verlieh schon 1444 seinen Hof erblich, und diese bewilligte 1445 die Vertheilung ihres sogenannten „Capellhofes“ unter vier Bauern. Auch der Heilige zu Boll hatte ein Lehen, und das Stift Faurndau besaß „des Narren Gütlin.“ Da nun alle diese Grundherrschaften unter dem Schirm der Grafen von Württemberg standen, so konnten diese ihre Hohheit frühe schon hier behaupten; was denn auch mindestens seit 1477 geschah. — Was der Ort im 30jährigen Kriege gelitten, s. oben S. 102.

Die Parochialrechte Schopflochs gehören den ältesten des Bezirkes

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_156.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Schon frühe sah sich Adelberg in Ausübung seiner gutsherrlichen Rechte sehr beschränkt. Der Abt Berchtold behauptete, daß wenn ein zum Drittheil (oben S. 73) gestandenes hiesiges Gut ledig werde, so sey es ihm heimgefallen und könne er verleihen oder behalten; am 6. Oktober 1473 erkannte aber Graf Ulrich, daß die hiesigen Güter in solchem Falle als Erblehen hingeliehen werden müssen. Auf den Rücken dieses Spruchbriefes schrieb nun der Abt: „der Puren (Bauern) große Schenke, die sie haben geton, vnd der Gewaltigen Widerston, haben gemachet, daß ich diese Geschrift habe geschehen müssen lon contra voluntatem meam..veraciter, veraciter!«