Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

seu incole in Geppingen« auf St. Catharinen-Altar »in capella gloriose virginis Marie et Sti. Joannis Baptiste, sita in dicto oppido G.« eine ewige Messe und Caplanei, welche die Grafen von Württemberg, als Patronen der Pfarrkirche, zu verleihen haben sollen. — Paulus Boller, ciuis in Ulma, de oppido Geppingen stiftet 1397 die Jodocus-Caplanei in diese Capelle, mit derselben Bestimmung hinsichtlich des Verleihungsrechtes. In demselben Jahre erlassen Schultheiß und Richter der Stadt ein offenes Schreiben an alle Landcapitel, worin sie um eine Bausteuer bitten, weil sie „große Gebresten haben in vnser Frawen Capell zu G. an Weitin, da die Capell Mangel hat vnd besonder an dem Chor, vnd auch ander Sachen, an Kelch, Meßbüchern vnd auch ander Zier.“ — Ritter Syfried von Zillenhardt verlegte 1404 eine von seinen Voreltern nach Adelberg gestiftete Messe in diese Capelle, auf St. Bartholomäusaltar, worauf Schultheiß und die 12 Richter das Haus seines Caplanes, welches er erwerben wolle, von Steuern und Diensten befreien; und 1436 gestatten die Grafen Ludwig und Ulrich, daß die v. Zillenhardt diese Caplanei stets verleihen mögen. — Die edle Frau Anna v. Schlath schenkt 1463 dem Stifte 600 fl., wofür dieses verspricht, für sie in ewige Zeiten eine tägliche Messe in dieser Capelle zu sprechen. — Die Caplaneipfründen dieser Capelle wurden mit Ausnahme der Zillenhardt’schen bei Errichtung des Stiftes diesem einverleibt. Im J. 1467 versprachen Propst und Capitel des Stiftes, daß die Frühmesse, die Schlath’sche und eine weitere Pfründe in Erledigungsfällen nur mit Göppinger Bürgerssöhnen, die aber „in einem ordentlichen priesterlichen vnd löblichen Wesen, vnbehängt mit Concubinen oder vnpfäfflichen Sachen“ seyn müßten, besetzt werden sollen. Auf das Patronat der Zillenhardt’schen Caplanei dagegen, die schon bei der Reformation mit den übrigen aufgehoben ward, und auf die Obrigkeit der zur Pfründe gehörigen 2 Maierhöfe zu Bartenbach, verzichtete der württembergische Kammermeister Wolf v. Z. zu Dürnau erst 1581, wogegen ihm das (neben dem Freihof gelegene) Caplaneihaus überlassen wurde.

Die heilige Kreuzkapelle, ohne Zweifel einst auf dem Gottesacker. Wahrscheinlich ist es dieselbe, die zuletzt lange zu Aufbewahrung der Geräthschaften des Todtengräbers diente. Die Stadt stiftete 1431 eine ewige Messe und beständige Caplaneipfründe |in capella sanctae crucis et beati Leonardi extra muros oppidi... ordinantes, quod apud dictam capellam futuris temporibus adesse debeant cymiterium et ecclesiastica sepultura nec non cetera alia ecclesiae sacramenta.« Hier und in der nächstfolgenden Capelle bestanden Brüderschaften (oben S. 128).

St. Wendelscapelle lag auch außerhalb der Stadt. Im

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_146.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)