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Erwerbung der Hohheit herzurühren. Was hieran noch einige Dynasten und Dienstleute besaßen, kam allmählig auch in seine und in Adelbergs Hände.

Die vormalige Verfassung der Stadt glich so ziemlich jener von Kirchheim, mit der Ausnahme, daß hier keine Ministerialen im Richteramte erscheinen, und daß der Amtmann den Titel Schultheiß führte. Wie dort, so war auch hier das Gericht mit 12 Richtern besetzt. Dasselbe stand in so gutem Rufe, daß es auch von fremden Orten als Obergericht anerkannt ward; so von Gruibingen, als es noch nicht zum Amte gehörte (1472), und von Donzdorf, das 1483 mit Wissen und Willen der Herren v. Rechberg sich verbindlich machte, dorthin, als „zu ihrem Obergerichte“ ihre Urtheile zu bringen, „als andere, so ihre Urthel bei ihnen pflegen zu holen.“

Zu den Rechten und Freiheiten der Stadt ist das seit den ältesten Zeiten bestandene Recht der Landstandschaft und des Wegzolles zu zählen. Bemerkenswerth ist hauptsächlich noch, daß in dem Münzvertrage, welchen Graf Eberhard von Württemberg 1396 mit Herzog Leopold von Österreich, Bischof Burkard von Augsburg und den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen schloß, die Städte Stuttgart und Göppingen als württembergische Münzstätten bezeichnet und die ganze Verwaltung des Münzwesens diesen übergeben wurden. (Sattler G. d. Gr. III. 22.) Daher ist denn auch in einer Urkunde von 1417 die Rede von „Heller, guter vnd gäber, der Statt Währung zu Göppingen.“ Das alte Erbrecht s. oben S. 96.


Schicksale.

Während des Streites, in welchen Graf Eberhard der Greiner mit Kaiser Carl IV. verwickelt war, wurde Göppingen 1359 von den Bischöfen von Augsburg und Constanz auf des Letztern Befehl hart belagert, und erst durch den im Lager vor Schorndorf mit dem Grafen getroffenen Vertrag wieder befreit. (Sattler G. d. Gr. I. 174.) Am Osterfest Abend 1425 wurde sie bis auf ein einziges Haus binnen 12 Stunden von den Flammen ganz verzehrt. Nach der oben erwähnten Handschrift von Fischhaber entdeckte man noch 1619 das Pflaster jener alten Stadt; und 1783 sollen noch Theile einer irdenen Wasserleitung derselben aufgefunden worden seyn. [1]

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_139.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Daß ein Brand im J. 1592 die Stadt nochmals einäscherte, ist nicht wahr und beruht auf einer mißverstandenen Stelle bei Crusius (II. 418).