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(wovon noch hienach), sondern auch Rondele mit Schießlöchern. Bereits 1358 ist die Rede von „dem neuen Graben.“ Die Werke waren so stark, daß sie 1359 einer Belagerung widerstehen konnten. Im J. 1467 wurden aber jene schadhaft erfunden, denn damals übergibt Graf Ulrich von Württemberg „als die Mur an vnser Statt Geppingen vast zerfallen vnd schadhaft ist,“ der Stadt „die Graben vmb die Statt mit aller Nutzung vnd Zugehörd, doch daß sie die Stattmuren vnd Zwinger wieder buwen vnd bessern solle.“

Landesherrschaft. Die Frage: wem die Hoheit über die Stadt ursprünglich zugestanden, ist schon manchfach erörtert worden, wird aber, bei dem Mangel genügender Documente, nie befriedigend zu beantworten seyn. Die Vermuthung, daß sie hohenstaufisches Gut gewesen, hat Manches für sich; nicht nur, daß die Stammburg so nahe und die Stadt gleichsam unter ihren Fenstern liegt und dass Kaiser Friedrich I. eine Urkunde über das Kloster Lorch im J. 1154 in Göppingen ausstellte, sondern auch daß die Erzherzogin Claudia (oben S. 101) mit ihren Ansprüchen auf die Stadt, als einer Zugehör der ursprünglichen Herrschaft Hohenstaufen, durchdrang. Ein hauptsächliches Argument aber, welches indessen hiefür gegolten, daß noch vor dem Brande die hohenstaufenschen Löwen oder Leoparden über einem Stadtthore in Stein gehauen zu sehen gewesen, fällt — wie sich hienach zeigen wird — völlig hinweg; und wenn die Stadt einst unter der Hohheit der Hohenstaufen, als solcher, gestanden hatte, so muß sie doch schon frühe und mindestens gleichzeitig mit Schorndorf, Ebersbach, Waldhausen etc. veräußert worden seyn, da sie, wie wir unten finden werden, schon vor Conradin entfremdet war und mit der späteren Herrschaft Hohenstaufen in ganz keiner Verbindung stand. [1] Hieran reiht sich die andere Annahme: Göppingen sey entweder seit seiner Erbauung oder doch noch vor dem Erlöschen jenes berühmten Hauses ein dem Kaiser und Reich unmittelbar unterworfener Ort gewesen. Die Nachricht sodann, welche sich in Chroniken findet, daß während des Zwischenreiches, ums J. 1273, Graf

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_137.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Wenn Göppingen nach Conradins Tod zur Herrschaft Hohenstaufen gezählt worden wäre, so würde es auch mit dieser verpfändet worden seyn. Wir werden aber bei Hohenstaufen finden, daß K. Carl IV. den Grafen von Württemberg 1360 ihre Pfandschaften nur mit Ausnahme von Hohenstaufen und Achalm und deren Zugehörungen bestätigte, worauf der Kaiser diese beiden Herrschaften anderwärts verpfändete, die dann erst 1370 wieder an Württemberg kamen. Dagegen ist es aus Urkunden erwiesen, daß Göppingen zuvor schon württembergisch war; wie denn 1362 Graf Ulrich die Städte Göppingen, Kirchheim etc. an seinen Bruder Eberhard wies (vergl. Steinhofer II. 339), und das Stadtwappen (oben S. 125) schon 1348 das württembergische Hirschhorn enthielt.