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die ganze Stadt Geislingen mit solchen Steinen gepflastert ist. Des Stubensandes von Ebersbach und Birenbach wurde ebenfalls oben gedacht. Außer diesem wird Flußsand allgemein benützt. In Beziehung auf die Lehmgruben, wovon die bei Göppingen gegrabene Töpfererde besondere Erwähnung verdient, sowie hinsichtlich des Schiefers (Fleinsplatten), des Torfes und der Steinkohlen bei Heiningen und des Marmors bei Hattenhofen ist gleichfalls oben schon das Erforderliche angegeben, und es ist hier nur noch zu bemerken, daß in früheren Zeiten bunter Marmor und gute Töpfererde auch bei Heiningen gegraben worden ist. (Näheres in der Ortsbeschreibung.)


b. Pflanzenbau.
1. Verhältnisse des Feldbaues im Allgemeinen.

Die gesammte nutzbare Fläche, einschließlich der Waldungen, beträgt nach der Landesvermessung 84.1883/4 Morgen. Nach dem provisorischen Steuerkataster war die steuerbare Fläche nur zu 73.0801/2 M. angenommen. Das ungebaute Land (einschließlich Hochdorfs) verhält sich zu dem gebauten wie 1 zu 12 oder nahezu 1/13 der Gesammtfläche, jedoch ausschließlich der Waldungen, ist nicht cultivirt. In den benachbarten Bezirken Kirchheim und Geislingen ist dieses Verhältniß wie 1 : 5,7 und beziehungsweise wie 1 : 6,5. Indeß ist zu bemerken, daß seit der Vermessung noch viele Allmanden angebaut worden sind (s. auch unten). Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Menschen 2,5, auf 1 Pferd 58,2, auf 1 St. Rindvieh 6,8 Morgen.

Das Verhältniß der Culturarten, Gärten und Länder als Einheit angenommen, ist folgendes:

Gärten 1,0
Äcker 8,9
Wiesen 5,7
Waldungen 5,9

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 045. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_045.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)