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andere „sein Geselle und Helfer“, und diesem soll der Kirchherr vom Zehenten jährl. 31 Schff. Frucht, 1 Fuder Heu und 1 Fuder Stroh nebst dem Graben auf dem Berg, geben. Sein Vetter Ulrich von Lichteneck wurde nun Kirchherr und vermachte 1357 zu der von Kraft gestifteten Früh- und Mittelmesse jährlich 15 Pfd. Heller vom Zehenten. Weitere Güter übergiebt der Pfarrkirche Elisabeth, Krafts von Lichteneck Wittwe, 1383 (Gab.). Märklin, Vater und Sohn, von Lichteneck und Fritz von Westerstetten übergeben 1390 Burg und Stadt Wendlingen durch Kauf und Tausch an Hans von Werdnau, und dieser macht in demselben Jahre Burg und Stadt zu einem offenen Haus für Graf Eberhard von Württemberg und dessen Erben (Gab. Steinhofer II. S. 488). Den 22. Februar 1545 aber verkaufte Wolf Heinrich von Werdnau an Herzog Ulrich von Württ. um 29.000 fl. Burg und Stadt mit allem Begriff und Rechten und Zugehörungen mit dem Beding, daß der Herzog sein Haus im Thiergarten abbrechen (OABschr. von Kirchheim S. 115) und ihm nach Bodelshofen versetzen lasse.[1] Von jetzt an blieb Wendlingen fortwährend im württembergischen Besitz, und war dem Kirchheimer Amt, als Kammerschreiberei-Ort, in der Folge dem Oberamt Köngen zugetheilt, bis es 1808 dem Oberamt Eßlingen einverleibt wurde. Die Vereinigung des bisherigen Hof-Kammer-Eigenthums mit dem Staatsgut erfolgte durch Tausch 1814. Das hiesige Gericht war bis 1806 ein Stabsgericht. In der Eigenschaft als Stadt beschickte Wendlingen den Landtag des Herzogthums bis in die letzten Zeiten desselben. Dem Kameralamt Eßlingen ist es erst seit 1836 zugetheilt, nachdem es früher zu Kirchheim gehört hatte.

Die alte Burg stand über der Nordwestecke des Städtchens. In dem Landbuch von 1624 wird sie als Schloß sammt Zwinger und Zugehör aufgeführt. Später scheint sie einer adeligen Familie von Creuzheim (Creilsheim?) eingeräumt worden zu seyn, von welcher sie erbsweise (?) an Fräulein Marie Sophie von Wangenheim, Hofdame der Herzogin Wittwe Marie Dorothee Sophie v. Württemberg, kam (Rebstock Beschr. v. Württ. S. 322). Nach der Mitte des vorig. Jahrhunderts wurde das Gebäude bis auf das Fundament abgetragen, 1827 aber auch dieß ausgegraben und der Platz, welcher den Namen Burg fortwährend behauptet, urbar gemacht.

Keine Nachricht kann über das Kloster gegeben werden, das im Ort selbst sich befunden zu haben scheint, indem einige Häuser abwärts der Kirche lagerbüchlich den Namen „im Kloster“ führen. Daß die


  1. 1617 besaßen die Schillinge hier ein Gut; 1632 aber nicht mehr. (Geschl. Beschr. der Schill. S. 43.)
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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_242.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)