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für dieselbe vortheilhaftes Äquivalent an die damalige Gutsherrschaft abgetreten, welches jene nunmehr vom Staat in Geld erhebt. Dieser bezieht vom kleinen Zehenten (1842/59) ein jährl. Pachtgeld von 575 fl., vom Heu- und Öhmdzeheuten (1838/46) jährl. 499 fl. 57 kr. Vom Surrogat für den Weinzehenten gebühren (1840/59) der Pfarrei jährl. 17 fl. 3 kr., dem Staat 30 fl. 12 kr. Im Jahr 1817 wurden die Gülten und Lasten auf den alteigenthümlichen Gütern in 16fachem Betrage abgelöst. Gegenwärtig bezieht der Staat noch an Geldzinsen 33 fl. 50 kr. Weitere Grundzinse beziehen die Stiftungspflege, die Pfarrei, die Kaplanei zu St. Margaretha, die Frühmeß-Pfründe daselbst. Die der Kaplanei St. Johann und St. Lorenz zustehenden Theilgebühren sind in dem Reallasten-Aufnahms-Protokoll zu 102 fl. 19 kr. berechnet.

Neuhausen war der Sitz eines alten adeligen Geschlechtes, das von diesem Ort sich nannte, und denselben von den Grafen von Hohenberg zu Lehen trug. Als der erste dieses Namens kommtBertoldus de Niwenhusen in einer Urkunde König Friedrichs I. v. J. 1153 als ministerialis regis vor.[1] Ein anderer Bertoldus de Niwenhusin, Canonicus in Sindelfingen, schenkt mit seiner Schwester Hadwig dem Stift daselbst einen Hof, 1243, und stirbt den 7. Febr. 1253 (Chron. Sind.). Um die Mitte des 14ten Jahrh. war Neuhausen zwischen den Brüdern Reinhard und Werner von Neuhausen getheilt. Der erstere vertauschte den 11. Sept. 1369 seine Hälfte der Burg und des Dorfes an Graf Eberhard von Württemberg gegen Hofen, Mühlhausen und Öffingen (Lünig P. sp. C. III. S. 144), welchen Tausch aber die Lehensherren, die Grafen von Hohenberg für nichtig erklärten, Sattler Grafen I. S. 206 f. Gleichwohl blieben die Neuhausen im Besitz von Hofen etc. als eines württ. Lehens, während man nicht anzugeben weiß, ob Württemberg die Hälfte von Neuhausen wirklich, und wie lange, inne gehabt, oder wie es für Hofen etc. entschädigt worden ist. In einer Urkunde bei Lünig II. P. sp. C. III. p. 234 f. wird die Reinhardsche Hälfte ein heimgefallenes Lehen genannt,


  1. Ob die Hiltibold und Helawic von Neuhausen, welche im Cod. Hirs. 1140 und 1150 als Gutthäter des Klosters Hirschau erwähnt werden, hierher gehören, weiß man nicht. Apokryphisch ist die Stammtafel der Herren v. Neuhausen, welche einer im Jahr 1755 an den Reichshofrath gerichteten Prozeßschrift (Auszug bei den Pfarrakten in Neuhausen) beigefürt ist. Nach derselben lebte 948 ein Wenzel „freier Land- und Bannerherr“ zum Neuen-Haus. Seine Nachfolger waren Ladislaw, Bertold und Werner. Ein späterer Werner mit dem Beinamen der Tusser, habe um 1200–1250 das Stammgut Neuhausen den Grafen v. Hohenberg zu Lehen aufgetragen. Ein Werner der Tusser findet sich von 1269–1292 einigemal erwähnt. (Schmidlin Collect. im Staatsarch.)
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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_216.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)