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Pflegrechnungs-Probator, und führte die Aufsicht über die Waisen, ihr Vermögen und ihre Pfleger; eine Pupillenordnung erschien 1721, das alte Erbrecht wurde 1625 und nachmals 1712 verbessert und durch den Druck bekannt gemacht, ebenso 1787 eine Dispensations-Taxordnung. Gantordnungen erschienen 1590, 1602, 1725 und 1730, eine Criminalordnung aber 1725. Oberste Finanzbehörde war das Umgelderamt oder die Stadtrechnerei, welches aus dem Ober-Umgelder und 2 Umgeldern bestand und außer den Steuern und deren Abzug alle städtischen Einkünfte einzog und alle Ausgaben besorgte; 1748 kam an die Stelle der 2 Umgelder der Stadtkassirer. Das Steueramt, das Steuern, Abzug und Beisitzergeld einzog, bestand aus dem Obersteurer und Steurer. Andere Finanzbeamten waren der Umgeldsschreiber, der Accisverwalter, die Renovatoren u. s. w. Auch jetzt noch wurden häufig Eidsteuern ausgeschrieben. Das Bauamt bestand aus dem Oberbauverwalter, dem Bauverwalter, Baukassirer und den Bauurkundern, das Forstamt aus dem Oberforstmeister und Forstmeister. Der Finanzzustand der Stadt verschlimmerte sich übrigens immer mehr und schon 1557 klagte der Rath dem Kaiser, daß die Ausgaben die Einnahmen jährlich um ein Merkliches überstiegen. Der Kaiser verordnete daher 1593 eine Untersuchung des Finanzzustandes, wo sich denn gegen 1/2 Million Gulden Schulden fanden, weßwegen nicht nur das Weggeld erhöht, sondern der Stadt auch erlaubt wurde, die Spitalorte zu verkaufen. Herzog Friderich von Württemberg zeigte sich zum Kauf geneigt, allein man konnte des Preises wegen nicht übereinkommen. Der 30jährige Krieg und die französischen Einfälle 1688 und 1693 verschlimmerten den Finanzzustand noch mehr, 1724 und 1747 wurden neue Untersuchungen vorgenommen, die Stadt von ordentlichen und außerordentlichen Kreisbeiträgen auf 10 Jahre befreit, eine Schuldentilgungskasse errichtet und überall Einschränkungen vorgenommen. Wirklich kamen die Schulden der Stadt nun von 520.000 auf 159.000 fl. herab, allein die Unordnungen in der Verwaltung, besonders im Rechnungswesen, vornämlich das häufige, fast zur Gewohnheit werdende, Restsetzen dauerten fort, und der französische Revolutionskrieg verschlimmerte den Finanzzustand von Neuem. 1

In frühern Zeiten war jeder Bürger wehrpflichtig; schon im 14. Jahrhundert bestand zu Eßlingen eine Stahl- und Armbrust-Schützengesellschaft, welche bis in die Zeiten des 30jährigen Krieges fortdauerte, und bald nach Einführung der Feuergewehre entstand auch eine Büchsen-Schützengesellschaft, welche sich später in die zwei Gesellschaften der Pürsch-Büchsenschützen und langen Büchsenschützen theilte, welche 1537, 1551, 1598, 1623 und 1664 Ordnungen erhielten; 1602 und 1604 kamen auch die Federfechter und Marxbrüder

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_144.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)