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Einnahmen aus den Rubriken des Cultus, der Schulen und des Armenfonds, als: Opfer, Taxen, Leichengebühren, Schulgelder, Almosenbeiträge, Hundetaxe, Ersatz für Armen-Aufwand u. dergl. sind berechnet auf 6018 fl. 8 kr.

Die auf dem Stiftungsvermögen haftenden Verbindlichkeiten bestehen hauptsächlich: 1) in der Verzinsung eines unablöslichen Passivcapitals (der v. Palmschen Armenstiftung s. unten) von 10.000 fl. zu 5 % – 2) auf den Zehentrechten ruhend: in der Besoldung der evangel. geistlichen Stellen und der Baulast an den Kirchen und Pfarrwohnungen, in der Stadt und auf den Filialien; in der Besoldung der Pfarrer und Erhaltung der Pfarrhäuser in Deizisau, Möhringen, Vaihingen und zu 5/16 in Ober-Eßlingen; in kleineren Beiträgen zu den Pfarrbesoldungen von Ober-Türkheim und Ruith, und zur Faselviehhaltung in Möhringen und Berkheim. – 3) auf dem Ottiliengut ruhend: in der Faselviehhaltung in Eßlingen, s. die obige Anm. – 4) auf dem Capitalbesitz ruhend: Stiftungszinse und Stipendien, 291 fl. 45 kr. – 5) in der Armenversorgung, und zwar der Unterhaltung des Hospitals und Krankenhauses, der Almosenpflege und des Kinder-Arbeits-Instituts (wovon das Nähere unten). – 6) auf langem Herkommen beruhend: in dem Aufwand für die Gesundheits-Polizei (Hebammen, Geburts- und Rettungsapparate, Bestattungspersonal und Leichengeräthe, Begräbnißplätze). – 7) in dem Aufwand für das Schulwesen, dessen Kosten ausschließlich von der Stiftungspflege (mit einem jährlichen Staatsbeitrag von 1000 fl. für den Ober-Reallehrer) getragen werden. – An Steuern und Anlagen entrichtet die Stiftungspflege 4200 fl.

Nach dem Etat für 1. Juli 1844/45 berechnet sich die

Gesammteinnahme der Stiftungspflege auf 68.618 fl. 44 kr.
die Gesammtausgabe auf 67.048 fl. 32 kr.

Die Einfachheit der Verwaltung hat sowohl durch die vorhin erwähnten Gefällablösungen, als auch durch das im J. 1833 gegen ein Geld-Surrogat von 6775 fl. eingetretene Aufhören des Naturalbezugs des bedeutenden Wein- und Fruchtzehenten auf der gesammten Stadtmarkung, so wie durch Aufhebung aller Weinverwaltung und vieljährige Verpachtung der Zehentgefälle in sechs auswärtigen Gemeinden, bedeutend gewonnen.

Für den Fall eines Revenüen-Deficits hat die Stadtgemeinde (Verhandl. vom 17. Sept. 1841) die Verbindlichkeit zur Deckung desselben anerkannt.

Die verschiedenen Privatstiftungen zu wohlthätigen, Studien- und andern Zwecken s. unten.

Das Wappen der Stadt ist ein heraldischer Adler mit einem

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_124.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)