Einnahmen aus den Rubriken des Cultus, der Schulen und des Armenfonds, als: Opfer, Taxen, Leichengebühren, Schulgelder, Almosenbeiträge, Hundetaxe, Ersatz für Armen-Aufwand u. dergl. sind berechnet auf 6018 fl. 8 kr.
Die auf dem Stiftungsvermögen haftenden Verbindlichkeiten bestehen hauptsächlich: 1) in der Verzinsung eines unablöslichen Passivcapitals (der v. Palmschen Armenstiftung s. unten) von 10.000 fl. zu 5 % – 2) auf den Zehentrechten ruhend: in der Besoldung der evangel. geistlichen Stellen und der Baulast an den Kirchen und Pfarrwohnungen, in der Stadt und auf den Filialien; in der Besoldung der Pfarrer und Erhaltung der Pfarrhäuser in Deizisau, Möhringen, Vaihingen und zu 5/16 in Ober-Eßlingen; in kleineren Beiträgen zu den Pfarrbesoldungen von Ober-Türkheim und Ruith, und zur Faselviehhaltung in Möhringen und Berkheim. – 3) auf dem Ottiliengut ruhend: in der Faselviehhaltung in Eßlingen, s. die obige Anm. – 4) auf dem Capitalbesitz ruhend: Stiftungszinse und Stipendien, 291 fl. 45 kr. – 5) in der Armenversorgung, und zwar der Unterhaltung des Hospitals und Krankenhauses, der Almosenpflege und des Kinder-Arbeits-Instituts (wovon das Nähere unten). – 6) auf langem Herkommen beruhend: in dem Aufwand für die Gesundheits-Polizei (Hebammen, Geburts- und Rettungsapparate, Bestattungspersonal und Leichengeräthe, Begräbnißplätze). – 7) in dem Aufwand für das Schulwesen, dessen Kosten ausschließlich von der Stiftungspflege (mit einem jährlichen Staatsbeitrag von 1000 fl. für den Ober-Reallehrer) getragen werden. – An Steuern und Anlagen entrichtet die Stiftungspflege 4200 fl.
Nach dem Etat für 1. Juli 1844/45 berechnet sich die
Gesammteinnahme der Stiftungspflege auf | 68.618 fl. 44 kr. | |
die Gesammtausgabe auf | 67.048 fl. 32 kr. |
Die Einfachheit der Verwaltung hat sowohl durch die vorhin erwähnten Gefällablösungen, als auch durch das im J. 1833 gegen ein Geld-Surrogat von 6775 fl. eingetretene Aufhören des Naturalbezugs des bedeutenden Wein- und Fruchtzehenten auf der gesammten Stadtmarkung, so wie durch Aufhebung aller Weinverwaltung und vieljährige Verpachtung der Zehentgefälle in sechs auswärtigen Gemeinden, bedeutend gewonnen.
Für den Fall eines Revenüen-Deficits hat die Stadtgemeinde (Verhandl. vom 17. Sept. 1841) die Verbindlichkeit zur Deckung desselben anerkannt.
Die verschiedenen Privatstiftungen zu wohlthätigen, Studien- und andern Zwecken s. unten.
Das Wappen der Stadt ist ein heraldischer Adler mit einem
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_124.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)